Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zieht gegen die 1N Telecom GmbH vor Gericht. Nach einer Flut von über 15.000 Beschwerden im Zeitraum von Januar 2023 bis Juni 2025 wurde nun eine Sammelklage eingereicht. Das Ziel: Unrechtmäßige Forderungen stoppen und bereits gezahlte Beträge für die Verbraucher zurückerstreiten.
Die Masche: Verwechslungsgefahr und horrende Forderungen
Hintergrund der Klage ist eine gezielte Werbestrategie des Unternehmens. 1N Telecom schrieb tausende Haushalte an, um ihnen 24-Monats-Verträge für Festnetz und DSL anzubieten. Die Krux dabei: Viele Empfänger – darunter auffallend viele ältere Menschen – hielten das Schreiben fälschlicherweise für Post ihres bisherigen Anbieters, der Deutschen Telekom.
Oft wurde das Missverständnis erst bemerkt, wenn die 14-tägige Widerrufsfrist bereits verstrichen war. Die Folgen waren für viele Betroffene kostspielig:
- Wer die Portierung (Mitnahme) seiner Rufnummer stoppte, erhielt von 1N Telecom die Kündigung.
- Im Gegenzug forderte das Unternehmen einen pauschalen Schadensersatz von knapp 420 Euro.
- Diese Forderungen wurden oft massiv über Inkassobüros eingetrieben.
„Vollkommen unberechtigt“: Verbraucherschützer gehen in die Offensive
Ramona Pop, Vorständin des vzbv, findet deutliche Worte: „1N Telecom fordert von Betroffenen jeweils fast 420 Euro. Das halten wir für vollkommen unberechtigt.“ Die Verbraucherzentrale ist der Ansicht, dass die zugrunde liegenden Vertragsklauseln unwirksam sind und das Unternehmen keinen Anspruch auf diese Zahlungen hat.
Mit der Sammelklage (Abhilfeklage) soll nun gerichtlich festgestellt werden, dass diese Ansprüche unzulässig sind. Bereits geleistete Zahlungen sollen direkt an die Geschädigten zurückfließen.
So können Sie sich der Klage kostenlos anschließen
Betroffene müssen nicht individuell klagen und tragen kein Kostenrisiko. Die Teilnahme am Verfahren ist unkompliziert und kostenfrei.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für Betroffene:
- Eignung prüfen: Nutzen Sie den Online-Klage-Check der Verbraucherzentrale unter sammelklagen.de/verfahren/1n-telecom, um zu sehen, ob Ihr Fall abgedeckt ist.
- Klageregister eintragen: Melden Sie Ihren Anspruch beim Bundesamt für Justiz im Klageregister an. Nur wer dort eingetragen ist, profitiert von einem positiven Urteil.
- Informiert bleiben: Abonnieren Sie den News-Alert der Verbraucherzentrale, um keine Fristen oder Neuigkeiten zum Verfahrensverlauf zu verpassen.
Wichtiger Hinweis für Betroffene
Auch wenn Sie den geforderten Betrag bereits unter Druck bezahlt haben, können Sie sich der Klage anschließen, um Ihr Geld zurückzufordern. Die Verbraucherzentrale rät zudem, bei neuen Forderungen von 1N Telecom nicht ungeprüft zu zahlen, sondern sich rechtlichen Rat einzuholen.


