Auch 2026: Thüringer GEMA-Pauschalvertrag entlastet Vereine

0
12
www.pixabay.com CC0 Creative Commons

Gute Nachrichten für das thüringische Ehrenamt: Die Vereine im Freistaat werden auch im Jahr 2026 spürbar bei den Kosten für veranstaltungsbezogene Musiknutzung entlastet. Grundlage hierfür ist der zum 1. Mai 2025 neu aufgelegte Pauschalvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und der GEMA, welcher eine Laufzeit bis Ende 2027 besitzt. Für das laufende Jahr 2026 stellt das Land insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung, um die Gebühren direkt zu übernehmen und die bürokratischen Hürden für Kulturschaffende und Ehrenamtliche zu senken.

Konkrete Hilfe statt Papierkram

Der Vertrag zielt darauf ab, die wertvolle Arbeit der lokalen Gemeinschaften zu unterstützen und zu sichern. Stefan Gruhner, Thüringens Minister für Sport und Ehrenamt sowie Chef der Staatskanzlei, betont die fundamentale Bedeutung dieses Schritts:

„Unsere Vereine leisten jeden Tag Enormes für den Zusammenhalt in Thüringen – in den Feuerwehren, im Sport, bei Kirmesgesellschaften oder sozialen Initiativen. Deshalb entlasten wir das Ehrenamt ganz konkret: Weniger Kosten, weniger Bürokratie, mehr Rückenwind für diejenigen, die Verantwortung übernehmen. Der laufende Pauschalvertrag des Landes mit der GEMA sorgt dafür, dass Vereine ihre Veranstaltungen einfacher und ohne zusätzliche finanzielle Belastungen organisieren können. Wer sich für andere einsetzt, soll seine Zeit nicht mit Formularen verbringen, sondern mit dem, was unsere Gemeinschaft stark macht.“

Wer profitiert? Die Voraussetzungen im Überblick

Die Übernahme der GEMA-Vergütungen ist an klare, aber faire Bedingungen geknüpft, damit die Hilfe genau dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird. Das Wichtigste im Überblick:

  • Berechtigte Organisationen: Profitieren können gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen, die ihren offiziellen Sitz in Thüringen haben.
  • Kontingent: Das Land übernimmt die GEMA-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr und Verein.
  • Eintritt und Größe: Die Entlastung gilt für Veranstaltungen, bei denen kein Eintritt verlangt wird und deren reine Veranstaltungsfläche eine Größe von 500 Quadratmetern nicht überschreitet.

Durch diese unkomplizierte Unterstützung können Kirmesgesellschaften, Sportvereine und soziale Initiativen aufatmen. Sie gewinnen wertvolle Zeit und finanzielle Spielräume zurück, um sich wieder voll und ganz auf das Wesentliche zu konzentrieren: das gesellschaftliche Leben in Thüringen zu bereichern.

Alle News direkt & kostenlos bekommen

Immer auf dem Laufenden bleiben mit unsere kostenlosen News-Channeln auf allen Plattformen: Die Nachrichten-Kanäle sind komplett kostenfrei und können jederzeit auch wieder verlassen werden.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein