Im Fall einer getöteten Hündin in Pößneck stehen die polizeilichen Ermittlungen kurz vor dem Abschluss. Wie die Landespolizeidirektion Saalfeld in einer Ergänzung zu den bisherigen Medieninformationen mitteilt, läuft das Verfahren der Kriminalpolizeiinspektion Saalfeld im Auftrag der Staatsanwaltschaft Gera bereits seit Dezember vergangenen Jahres.
Umfangreiche Beweissicherung und Tierhalteverbot
Im Zuge der monatelangen Ermittlungen wurden umfangreiche Maßnahmen durchgeführt und zahlreiche Beweismittel gesichert, die anschließend detailliert untersucht und ausgewertet wurden.
Auch das zuständige Landratsamt wurde aktiv in die Untersuchungen eingebunden. Die Behörde reagierte prompt auf die im Raum stehenden Vorwürfe: Sofort mit Bekanntwerden der Tatvorwürfe wurde gegen die Beschuldigten ein striktes Tierhalteverbot ausgesprochen.
Akte geht zeitnah an die Staatsanwaltschaft
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei befinden sich laut offiziellen Angaben derzeit in der finalen Phase und werden zeitnah abgeschlossen. Nach der abschließenden Prüfung und Auswertung der Akten wird die zuständige Staatsanwaltschaft Gera über das weitere Vorgehen und eine mögliche Anklageregelung entscheiden.
Warnung vor Hetze in den sozialen Medien
Angesichts der emotionalen Debatten im Netz weist die Landespolizeiinspektion Saalfeld ausdrücklich darauf hin, dass das Veröffentlichen und Verbreiten von personenbezogenen Daten der Beschuldigten im Internet kein Kavaliersdelikt ist. Beleidigungen, Bedrohungen oder hetzerische Äußerungen in den sozialen Medien können konsequent strafrechtlich verfolgt werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.


