Die Landesregierung hat die Laufzeit der aktuellen Rahmenvereinbarung IV zur Hochschulfinanzierung verlängert. Die entsprechende Vereinbarung wurde heute in der Thüringer Staatskanzlei von Ministerpräsident Bodo Ramelow, Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee, Finanzministerin Heike Taubert und den Präsidenten der zehn Thüringer Hochschulen unterzeichnet. Damit bleibt die Rahmenvereinbarung IV, die regulär Ende 2019 ausliefe, nun bis Ende 2020 gültig.
„Mit der Verlängerung wollen wir den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit über die nächste Regierungsneubildung hinweg gewährleisten“, sagte Tiefensee. Die Hochschulen könnten so nicht nur langfristig planen, sondern profitieren damit auch ein weiteres Mal von der vereinbarten jährlichen Anhebung der Grundfinanzierung um vier Prozent. Der Landtag hatte die Änderung der Rahmenvereinbarung in seiner Sitzung am 22. Juni 2018 beschlossen.
Die Verlängerung sei auch für die Verhandlungen zum neuen Hochschulpakt von Bund und Ländern wichtig, so Ministerpräsident Ramelow. „Wir senden mit diesem Thüringer Modell auch ein starkes Signal nach Berlin. Unsere Erwartung an den Bund ist, dass er die Bundesmittel für die Hochschulfinanzierung deutlich aufstockt und langfristig verstetigt – und damit einen dauerhaften Beitrag zu akademischer Forschung und Lehre in den Ländern leistet.“ Die rot-rot-grüne Landesregierung gehe mit der erneuten Mittelsteigerung um vier Prozent mit gutem Beispiel voran.
Entsprechend dem Thüringer Hochschulgesetz schließt das Land mit seinen Hochschulen in der Regel jeweils vierjährige Rahmenvereinbarungen ab, die auf der Grundlage der Leitlinien die strukturelle und strategische Entwicklung der Hochschulen sowie die staatliche Hochschulfinanzierung regeln. Die laufende Rahmenvereinbarung IV hatte ursprünglich eine Laufzeit von 2016 bis 2019 und sah einen Mittelaufwuchs für die Thüringer Hochschulen von knapp 398 Millionen Euro um jährlich vier Prozent auf mehr als 447 Millionen Euro vor – das entspricht einer kumulierten Steigerung von 160 Millionen Euro über die vier Jahre.
Die heute besiegelte Verlängerung der Rahmenvereinbarung IV um ein Jahr erfolgt zu den gleichen Konditionen – das heißt, sie sieht einen Mittelaufwuchs um weitere vier Prozent oder zusätzlich rund 18 Millionen Euro auf mehr als 465 Millionen Euro vor. „Eine Steigerung in dieser Höhe ist erforderlich, weil die Hochschulen auch wissenschaftsspezifische Kostensteigerungen schultern müssen und Luft für innovative Entwicklungen brauchen“, sagte Tiefensee. Mit der ergänzten Rahmenvereinbarung IV stellt sich die Grundfinanzierung für die Hochschulen aus Landesmitteln damit wie folgt dar:
RV III |
Rahmenvereinbarung IV |
||||
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
382,4 Mio. € |
397,7 Mio. € |
413,6 Mio. € |
430,1 Mio. € |
447,4 Mio. € |
465,2 Mio. € |
Über den finanziellen Rahmen hinaus werden einzelne Entwicklungsziele der Hochschulen angepasst. Dies betrifft u.a. die standortübergreifende Kooperation der Hochschulbibliotheken, die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie für den Hochschulbereich, die Einführung eines gemeinsamen ERP-Systems zur Finanz- und Ressourcenplanung sowie die Fortschreibung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen ebenfalls bis Ende 2020.
„Um den Hochschulen auch eine verlässliche Langfristplanung zu ermöglichen, ist es zudem unser Ziel, die folgende Rahmenvereinbarung V für die Jahre 2021 bis 2025 bis Mitte 2019 zu erarbeiten“, sagte Tiefensee weiter. Diese solle für fünf Jahre gültig sein, damit wiederum das Ende der nächsten Legislaturperiode und das Auslaufen der Vereinbarung nicht zusammenfallen.