In seiner Sitzung am 27.11.2018 hat der Stadtrat die vom Beirat Bürgerbeteiligung erarbeitete Bürgerbeteiligungssatzung (kurz BBS) beschlossen. Damit wird den seit 2016 geltenden Leitlinien ein rechtsverbindlicher Rahmen gegeben. Die Satzung ergänzt die formellen Formen der Bürgerbeteiligung um informelle Methoden. Insbesondere wird geregelt, auf welchen Wegen Bürgerbeteiligung angeregt werden kann, welche Informationen über die Vorhabenliste bereit gestellt werden und wie Beteiligungskonzepte erarbeitet und umgesetzt werden. Die vom Stadtrat beschlossene Fassung der BBS finden Sie unter Downloads.
Satzungen der Stadt sind gem. § 21 ThürKO dem Landesverwaltungsamt anzuzeigen. Sofern die Satzung nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang beim LVwA beanstandet wird, kann sie öffentlich bekannt gemacht werden. Es ist davon auszugehen, dass die BBS spätestens Ende Januar in Kraft tritt