Das Kabinett hat gestern (15. Januar 2019) den 26. Mai 2019 als landesweit einheitlichen Wahltermin für die allgemeinen Kommunalwahlen beschlossen. Damit fällt dieser Termin mit der Europawahl zusammen. „Es freut mich, dass wir nun nach dem Inkrafttreten des Gemeindeneugliederungsgesetzes den Termin für die Kommunalwahlen konkret festgesetzt haben und dieser mit der Wahl des Europäischen Parlaments zusammenfällt“, erklärte Innenminister Georg Maier. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich im Vorfeld für diesen Termin ausgesprochen. Es werden an diesem Tag die Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder und zugleich die Ortsteil- und Ortschaftsbürgermeister gewählt. In den nach dem Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 neu gebildeten Gemeinden findet zudem die Bürgermeisterwahl statt.
Innenminister Georg Maier: „Ich erhoffe mir von dieser Zusammenlegung insbesondere eine hohe Wahlbeteiligung sowohl für die Europawahl als auch die kommunalen Wahlen. Die Bürgerinnen und Bürger wirken durch die Wahl mit an den Entscheidungen, die das Europäische Parlament trifft und die auch für Thüringen große Bedeutung haben. Bei den kommunalen Wahlen entscheiden sie, welche Personen die Verantwortung für die vielen wichtigen Aufgaben vor Ort übernehmen werden. Ich wünsche mir deshalb, dass möglichst viele von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.“
Der Innenminister würdigt das Engagement der Thüringerinnen und Thüringer für ehrenamtliche Tätigkeiten in den Gemeinderäten und Kreistagen, den Ortsteil- und Ortschaftsräten, aber auch als Wahlhelfer: „Sie arbeiten mit hoher Verantwortungsbereitschaft und opfern ihre Freizeit für die Gemeinschaft. Ihnen gebührt Dank und Hochachtung! Ich bitte alle Einwohner Thüringens, sich weiterhin für die Gemeinschaft einzusetzen und insbesondere für die Ehrenämter in den Gemeinden und Landkreisen zu kandidieren“, betonte Maier.