Auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen

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Landeswahlleiter Günter Krombholz ruft alle Wahlberechtigten auf, am Sonntag, dem 26. Mai, wählen zu gehen. „Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sollten die Chance nutzen, mit ihren Stimmen auf die künftige Politik in Europa Einfluss zu nehmen.“

Die Wahllokale haben in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Jeder Wahlberechtigte kann in dieser Zeit in dem Wahlraum, der auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, sein Votum abgeben. Auch wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar ist, sollte der Wähler ins Wahllokal gehen. Die Wahlbenachrichtigung ist für den Wahlvorstand zwar hilfreich – zum schnelleren Auffinden des Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis – aber für die Teilnahme an der Wahl nicht zwingend notwendig. Ist der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen und kann sich mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen, steht einer Stimmabgabe nichts mehr im Wege.

Bitte nehmen Sie unbedingt – nicht nur bei verlorener oder verlegter Wahlbenachrichtigung – Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal! Auf Verlangen des Wahlvorstandes müssen diese vorgezeigt werden.

„Wie bei den vorangegangenen Wahlen werden an die Wählerinnen und Wähler im Wahllokal keine Stimmzettelumschläge ausgeben. Das bedeutet, der Wähler muss den Stimmzettel nach der Stimmabgabe so falten, dass für Andere die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Somit sind Befürchtungen, das Wahlgeheimnis könnte verletzt werden, bei richtigem Falten des Stimmzettels unbegründet“, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.

Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Der Landeswahlleiter.

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