Containern bleibt verboten, 5G soll Sicherheitslücken bekommen

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In Lübeck-Travemünde ist heute die Frühjahrskonferenz der Justizminister und Justizministerinnen (Jumiko) zu Ende gegangen. Eines der zentralen Themen war dabei das sogenannte Containern, also die Entnahme von weggeworfenen Lebensmitteln aus Abfallbehältern.

„Ich bedauere es sehr, dass nicht nur die Initiative zur Legalisierung des Containerns abgelehnt wurde, sondern dass stattdessen mit der Mehrheit der CDU ein Beschluss gefasst wurde, der die derzeitige Rechtslage zementiert“, sagt Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Im jetzigen Beschluss heißt es, dass Straf- und Zivilrecht keinen Ansatz böten, das Problem der Lebensmittelverschwendung zu lösen. Bereits jetzt gebe es im Strafverfahrensrecht ausreichende Möglichkeiten, allen Fallkonstellationen Rechnung tragen zu können. Thüringen hatte eine Initiative Hamburgs zur Entkriminalisierung des Containerns unterstützt. „Der strafrechtliche Schutz des Eigentums an weggeworfenen Lebensmitteln ist mit Blick auf das Staatsziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen und angesichts von mehreren Millionen Tonnen Lebensmitteln, die jährlich vernichtet werden, fragwürdig“, so Lauinger. „Auch in der Bevölkerung stößt dies zu Recht auf Unverständnis. Thüringen wird das Thema gemeinsam mit Hamburg und Berlin weiter vorantreiben. Und dies nicht nur im zivil- und strafrechtlichen Bereich. Ich habe mich bereits mehrfach für die Einführung des sogenannten französischen Modells ausgesprochen.“ In Frankreich sind Supermärkte mit einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern verpflichtet, Partnerschaften mit Hilfsorganisationen abzuschließen, welche unverkaufte Lebensmittel abnehmen.

Des Weiteren haben sich die Justizministerinnen und Justizminister mit der Sicherung der Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung bei Einführung der fünften Mobikfunkgeneration (5G) ‎befasst. Bei diesem Thema ging es letztlich um die Frage, ob man strukturelle Sicherheitslücken‎ im 5 G Netz schaffen will, um eine Telekommunikationsüberwachung für Strafverfolgungsbehörden zu gewährleisten. „Es ist zu bedenken, dass diese strukturellen Sicherheitslücken dann auch Dritte nutzen könnten, wie zum Beispiel fremde Nachrichtendienste oder Kriminelle. IT würde dadurch für alle unsicherer“, sagt Lauinger. „Die grünen Länder stehen für eine End-zu-End Verschlüsselung und ‎haben daher diesen Beschlussvorschlag abgelehnt. Leider wurden wir aber überstimmt.“

Bei der Jumiko diskutierten die Ministerinnen und Minister auch über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“. „Hier ging es beispielsweise darum, dass im Kfz-Verkehr und in der Medizintechnik in absehbarer Zeit mit dem Einsatz autonomer Systeme zu rechnen ist. Der Gesetzgeber hat die Aufgabe, durch das Zulassungsrecht die möglichen Gefahren zu minimieren“, so Lauinger. Ähnlich ist die Situation auch im Bereich der Legal Tech. „Durch Legal Tech-Portale entstehen für Verbraucherinnen und Verbraucher wegen des niedrigschwelligen Zugangs zur Rechtsdurchsetzung Vorteile. Allerdings bedarf es einer Qualitätssicherung. Sie sind insbesondere vor unqualifizierter Rechtsberatung zu schützen.“ In der kommenden Woche wird ein Urteil des BGH zur grundsätzlichen Zulässigkeit von Legal Tech Rechtdienstleistungen erwartet. Die Jumiko spricht sich dafür aus, nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht erlaubnisfähige Rechtsdienstleistungsgesetz der Anwaltschaft vorzubehalten.

Quelle

1 Kommentar

  1. […] Auf der Webseite der Innenministerkonferenz sind die Beschlüsse noch nicht online, aber der Thüringer Justizminister berichtet bereits von den Ergebnissen. Demnach soll es dank der Stimmen der CDU nun doch Sicherheitslücken im an sich recht gut verschlüsselten 5G Netz geben, damit die Strafverfolgungsbehörden auch in diesem Bereich überwachen können. Konkret schreibt man in Thüringen dazu: […]

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