- „Wasserentnahmen aus Fließgewässern 1. und 2. Ordnung auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt mittels Pumpvorrichtungen werden bis einschließlich 30. September 2019 untersagt. Die Untersagung gilt auch für Wasserentnahmen, für welche eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.“ aus: