Land kassiert 18.000 Euro von Flüchtlingen

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Land kassiert 18.000 Euro von Flüchtlingen – Flüchtlinge dürfen in Deutschland 200 Euro an Vermögenswerten mit sich führen. Wird dieser Mindestfreibetrag überschritten dürfen die Länder die Beträge einbehalten um die Leistungen für Flüchtlinge zu finanzieren. Diesen Grundsatz aus dem Sozialrecht kennt man beispielsweise Hartz-IV-Empfängern.

Die Umsetzung ist allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Thüringen nahm beispielsweise nach Zahlen des Migrationsministerium im gesamten Jahr 2015 etwa 18.000 Euro an Vermögenswerten auf diese Weise ein. In Sachsen waren im gleichen Zeitraum 270.000 Euro.

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