Am 12. September wurde der Ortsteil Stützerbach feierlich als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung anerkannt. Ortsteilbürgermeister Frank Juffa nahm die Urkunde von Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Birgit Keller, entgegen. Dadurch eröffnen sich nun der Kommune als auch Privaten die Möglichkeit in den kommenden fünf Jahren Zuschüsse des Landes Thüringen für Maßnahmen der Dorferneuerung und -entwicklung zu beantragen. Das im Laufe des vergangenen Jahres gemeinsam mit vielen Bürgerinnen und Bürgern entwickelte Gemeindliche Entwicklungskonzept (GEK) dient als Leitlinie für die zukünftige Entwicklung des Luftkurorts Stützerbach.
Was das genau bedeutet und wie Kommune als auch Private finanziell davon profitieren und Fördermittel beantragen können, erfahren Interessierte in einer
Informationsveranstaltung
am Dienstag, den 19. November 2019, 19:00 Uhr
im Haus des Gastes in Stützerbach.
Dazu laden herzlich die Vertreter der Förderstelle (Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum – TLLLR, Gotha), das Bauamt der Stadt Ilmenau und das mit der Betreuung beauftragte Planungsbüro StadtStrategen aus Weimar ein.
Es werden die Schwerpunkte der aktuellen Förderrichtlinie sowie der praktische Ablauf der Fördergeldbeantragung erläutert. Mit Beispielen aus der Praxis werden das Anliegen der Dorferneuerung und die Förderkriterien anschaulich dargestellt.
Für kommunale und private Maßnahmen, die bereits 2020 durchgeführt werden sollen, sind die Förderantragsunterlagen bereits bis zum 15.01.2020 beim TLLLR über das betreuende Planungsbüro einzureichen. Hilfe beim Ausfüllen des Antrags sowie kostenlose Beratung über die Fördermöglichkeiten erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen des betreuenden Planungsbüros.
Private Maßnahmen, die zur dörflichen Entwicklung sowie der Erhaltung und Gestaltung ländlicher Bausubstanz beitragen und der Beseitigung gestalterischer und baulich-funktionaler Mängel dienen, können i.d.R. mit bis zu 35 % der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens mit 15.000,- € pro Objekt (Gebäude) bezuschusst werden. Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen unter 7.500,- € werden i.d.R. nicht bezuschusst.
Es ist jedoch zu beachten, dass ausschließlich Firmenleistungen förderfähig sind. Eigenleistungen sind von der Förderung ausgenommen, ebenso Aufwendungen für den Erwerb von Materialien.
Die „Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen“ mit Punkt „B 3 Maßnahme – Dorferneuerung und -entwicklung“, das Gemeindliche Entwicklungskonzept „Stützerbach 2035″ sowie der Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung kann bereits auf der Internetseite der Stadt Ilmenau unter der Rubrik „Informationen aus dem Bauamt“ mit vielen weiteren Materialien eingesehen und heruntergeladen werden: www.ilmenau.de/4024-0.html.
Darüber hinaus liegt das GEK in der Kurverwaltung in Stützerbach zur Ansicht und die Broschüre „Integrierte Ländliche Entwicklung – Das Förderprogramm für Thüringen“ zur Mitnahme bereit.