Weimar: Wieder Tumulte auf Wielandplatz

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In der Nacht vom 21. auf den 22. Februar schlugen Unbekannte die Beifahrerscheibe eines in der Hegelstraße in Weimar geparkten Pkw BMW ein. Aus dem Innenraum wurde eine Tasche mit diversen Inhalt entwendet. Außerdem wurde im selben Zeitraum ein in der Lützendorfer Straße abgestellter VW angegriffen. Hier blieb es jedoch nur beim Sachschaden.

Betrunken am Steuer

Am frühen Abend des 21. Februar wurde bei einer Verkehrskontrolle ein betrunkener Autofahrer in Bad Berka festgestellt. Während der Kontrolle nahmen die Beamten deutlichen Alkoholgeruch wahr. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,67 Promille. Neben dem Ende der Fahrt waren die Folgen für den 51 Jahre alten Mann eine Blutentnahme sowie der Verlust seines Führerscheins.

Tumult auf dem Wielandplatz

Am 21 Februar wurde die Polizei gegen 23:00 Uhr über Streitigkeiten auf dem Wielandplatz in Weimar informiert. Bei der Überprüfung der Örtlichkeit wurden ca. 100 Personen, aufgeteilt in unterschiedlichen kleinen Gruppen, festgestellt. Die ersten Ermittlungen ergaben, dass es zunächst zwischen zwei Personen zu einer Körperverletzung kam.

Unbeteiligte wollten darauf den Streit schlichten. Dies führte dazu, dass sich zwei weitere Personen in die Auseinandersetzung einschalteten und nun ebenfalls Körperverletzungen, u.a. durch Werfen von Flaschen, sowie Beleidigungen begingen.

Durch die Polizei konnten ein 24-jähriger Mann sowie eine 21 Jahre alte Frau als Täter identifiziert werden. Eine weitere tatbeteiligte Person ist bislang unbekannt. Der 24 Jahre alte Mann flüchtete vor der Polizei. Bei seinem Ergreifen leistete er Widerstand und biss einem Beamten in den rechten Oberarm. Der Mann wurde in der Folge in Gewahrsam genommen. Beide Täter waren deutlich alkoholisiert und standen zum Teil unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.

Bei dem Einsatz wurden durch die Polizei insgesamt acht Anzeigen aufgrund folgender Straftaten aufgenommen: Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung im Versuch, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Quelle.

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