Alle Versammlungen mit mehr als 50 Personen sind untersagt

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Per Erlass untersagt das Land Thüringen ab sofort Veranstaltungen und Menschenansammlungen mit 50 und mehr Personen. Für Veranstaltungen mit weniger als 50 Personen gelten strenge Auflagen. Der Erlass gilt zunächst bis zum 10. April 2020. Gesundheitsministerin Heike Werner: „Es ist in der aktuellen Situation entscheidend alles dafür zu tun, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Bei jeder Veranstaltung besteht das potentielle Risiko einer Übertragung des Virus. Deshalb untersagen wir in Thüringen flächendeckend sämtliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen. Auch Veranstaltungen mit weniger als 50 Personen sollten nicht mehr stattfinden, wenn sie nicht zwingend notwendig sind – und auch dann nur unter strengen Auflagen. Ich danke der Thüringer Bevölkerung für ihr besonnenes Handeln in dieses Tagen. Solidarität ist das Gebot der Stunde. Es gibt viele offene Fragen, auch zur Schließung von Kindergärten und Schulen. Alle diese Fragen sind berechtigt. Wir arbeiten daran, diese Situation zu bewältigen, es wird auf alle Fragen Antworten geben. Mein besonderer Dank gilt allen Beschäftigten in medizinischen und Pflegeeinrichtungen, sie sind die Helden unserer Gesellschaft.”

Information zu den strengen Auflagen für Personen mit weniger als 50 Personen:

– Teilnehmer mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung sind auszuschließen.

– Teilnehmer, die generell Erkältungssymptome zeigen, sind auszuschließen.

– Die Teilnehmer sind zu befragen, ob diese innerhalb der letzten 14 Tage aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind oder ob sie in Kontakt zu Rückkehrern standen oder Kontakt zu infizierten Personen hatten.

– Der Veranstaltungsort muss Möglichkeiten zur ausreichenden Belüftung haben.

Stattzufinden hat darüber hinaus eine Abwägung des Risikos:

– Befinden sich Risikopersonen unter den Teilnehmern (Vorerkrankte, Ältere, etc.).

– Befinden sich unter den Teilnehmern Personen aus der Krankenversorgung, aus dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, aus den Bereichen Innere Sicherheit und Ordnung etc..

– Der Kreis der Teilnehmer besteht aus Personen, die ohnehin Kontakt untereinander hätten/Kreis mit unbekannten Teilnehmern.

Findet die Veranstaltung unter Einhaltung der Auflagen und nach erfolgter Abwägung des Risikos dennoch statt, gilt folgendes:

– Pro anwesende Person müssen jederzeit mindestens 4 Quadratmeter Aufenthaltsfläche zur Verfügung stehen.

– Der Veranstalter hat die Teilnehmer aktiv und in geeigneter Weise über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Abstand halten und die Husten-/Nies-Etikette zu informieren.

Sofern eine Veranstaltung stattfinden soll, ist dies dem Thüringer Landesverwaltungsamt vorher anzuzeigen und die zur Anwendung gekommenen Prüfparameter sind mitzuteilen.

Veranstaltungen in Räumlichkeiten sind im Gegensatz zu solchen unter freiem Himmel wegen des deutlich höheren Infektionsrisikos nach Möglichkeit zu untersagen.

Quelle: Stadtverwaltung Eisenach.

Thüringen untersagt sämtliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen. Ein entsprechender Erlass geht an die Landkreise und kreisfreien Städte. #Coronavirus #FlattenTheCurve @thueringende @bodoramelow @Polizei_Thuer pic.twitter.com/bs9Mh88nkV

— TMASGFF (@SozialesTH) March 14, 2020

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