Mund-Nasen-Bedeckung ab 24. April in ganz Thüringen Pflicht

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Aktuelle Maßnahmen der Thüringer Landesregierung:

  • Ab Freitag, den 24. April 2020, soll in ganz Thüringen beim Einkaufen und im ÖPNV das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung verpflichtend werden. Dies hat das Kabinett auf Vorschlag von Gesundheitsministerin Heike Werner beschlossen.
  • Die Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18. April 2020 finden Sie hier.
  • Die Schlussfolgerungen der Thüringer Landesregierung aus den Ergebnissen der Videoschaltkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 15. April 2020 finden Sie in dieser Pressemitteilung.
  • Seit dem 3. April 2020 gibt es auch in Thüringen einen „Bußgeldkatalog Coronavirus“. Er tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

+49 361 75 049 049

– Die Corona-Bürger-Hotline der Thüringer Staatskanzlei

Hier können Sie Fragen zur aktuellen Situation mit Bezug zur Landesverwaltung stellen.
Aktuell kann es durch Überlastung der Telefonnetze zur automatischen Ansage „Die gewünschte Nummer ist nicht vergeben.“ kommen. Bitte versuchen Sie es in solchen Fällen kurze Zeit später erneut.

Quelle.

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