Ab 4. Mai dürfen Friseure ihre Läden unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen wieder öffnen. Darüber informierte heute das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Die Friseurbetriebe müssen dafür folgende grundlegenden Hygienestandards gewährleisten:
– Möglichst umfassende Reduzierung von Kontakten
– Einhaltung von mindestens 1,5 Meter Abstand zwischen den einzelnen Kunden/Personen
– Unterbindung von Kunden-Warteschlangen
– Möglichst weitgehende Vermeidung von Schmierinfektionen auf Berührungsflächen
– Verstärktes Reinigen und Desinfizieren
– Dienstleistung mit erhöhter Infektionsgefährdung (Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege) sind zu unterlassen
– Kunden müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
– Kunden müssen wirkungsvoll über die geforderten Schutzmaßnahmen sowie zu persönlichen und organisatorischen Hygieneregeln (wie Abstandsgebot, Händereinigung, Einschränkungen bei bestimmten Dienstleistungen, die Nutzungspflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung, keinen Zutritt bei Symptomen einer Infektion der Atemwege oder Fieber sowie Husten- und Nies-Etikette) informiert werden z. B. durch Aushänge und Informationsgespräche, siehe https://www.infektionsschutz.de/
Die vollständige Branchenregelung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gibt es auf der Webseite unter: https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/Dateien/COVID-19/Branchenregelungen_Friseurhandwerk.pdf
Quelle: Stadtverwaltung Eisenach.