Hinweise für den Friseurbesuch

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Ab 4. Mai dürfen Friseure ihre Läden unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen wieder öffnen. Darüber informierte heute das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Die Friseurbetriebe müssen dafür folgende grundlegenden Hygienestandards gewährleisten:

– Möglichst umfassende Reduzierung von Kontakten

– Einhaltung von mindestens 1,5 Meter Abstand zwischen den einzelnen Kunden/Personen

– Unterbindung von Kunden-Warteschlangen

– Möglichst weitgehende Vermeidung von Schmierinfektionen auf Berührungsflächen

– Verstärktes Reinigen und Desinfizieren

– Dienstleistung mit erhöhter Infektionsgefährdung (Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege) sind zu unterlassen

– Kunden müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen

– Kunden müssen wirkungsvoll über die geforderten Schutzmaßnahmen sowie zu persönlichen und organisatorischen Hygieneregeln (wie Abstandsgebot, Händereinigung, Einschränkungen bei bestimmten Dienstleistungen, die Nutzungspflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung, keinen Zutritt bei Symptomen einer Infektion der Atemwege oder Fieber sowie Husten- und Nies-Etikette) informiert werden z. B. durch Aushänge und Informationsgespräche, siehe https://www.infektionsschutz.de/

Die vollständige Branchenregelung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gibt es auf der Webseite unter: https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/Dateien/COVID-19/Branchenregelungen_Friseurhandwerk.pdf

Quelle: Stadtverwaltung Eisenach.

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