Dramatische Szenen am Dienstagmittag in Sondershausen: Ein Zusammenstoß zweier Fahrzeuge endete für eine Autofahrerin mit schweren Verletzungen im Krankenhaus. Neben den Rettungsmaßnahmen mussten die Polizeibeamten vor Ort jedoch auch massiv gegen uneinsichtige Gaffer vorgehen.
Gegen 12:30 Uhr verwandelte sich die Talstraße in ein Trümmerfeld. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizeiinspektion Kyffhäuser beabsichtigte ein 19-jähriger Audi-Fahrer, aus einer Parklücke in den fließenden Verkehr einzufahren. Dabei übersah er offenbar einen herannahenden Skoda.
Skoda kommt auf dem Dach zum Liegen
Die Wucht des Aufpralls war so enorm, dass sich der Skoda der betroffenen Fahrerin überschlug. Der Wagen rutschte über die Fahrbahn und kam schließlich auf dem Dach zum Liegen. Die Frau erlitt bei dem Unfall schwere Verletzungen. Nach einer Erstversorgung durch den Rettungsdienst vor Ort wurde sie zur weiteren stationären Behandlung in ein umliegendes Klinikum transportiert. Der 19-jährige Unfallverursacher blieb nach ersten Informationen körperlich unversehrt, an beiden Fahrzeugen entstand jedoch erheblicher Sachschaden.
Polizei muss Platzverweise gegen Schaulustige aussprechen
Während die Rettungskräfte um die Verletzte kämpften und die Beamten die Unfallaufnahme einleiteten, kam es zu unschönen Szenen am Absperrband. Mehrere unbeteiligte Personen ignorierten die Anweisungen der Einsatzkräfte und betraten wiederholt die Unfallstelle.
Trotz mehrfacher Aufforderungen, den Bereich zu verlassen, zeigten sich die Personen uneinsichtig. Laut Polizeibericht störten sie durch ihr Verhalten massiv die laufenden Rettungs- und Einsatzmaßnahmen. Da die Störer auch gegenüber den Unfallbeteiligten und Sanitätern keinen Respekt zeigten, griff die Polizei hart durch:
- Die Beamten sprachen konsequente Platzverweise aus, um den Schutz der Privatsphäre der Verletzten und ein sicheres Arbeiten der Helfer zu gewährleisten.
- Die Polizei betont in diesem Zusammenhang erneut, dass Behinderungen von Rettungskräften kein Kavaliersdelikt sind und konsequent geahndet werden.
Die Talstraße musste für die Dauer der Bergungsarbeiten zeitweise voll gesperrt werden. Die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang dauern an.
Hinweis der Redaktion: Gaffen und das Stören von Rettungskräften kann nicht nur Platzverweise nach sich ziehen, sondern unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen gemäß § 323c StGB (Behinderung von hilfeleistenden Personen) haben.


