Randale und Volksverhetzung: Aggressiver 43-Jähriger in Jena festgenommen

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Ein alkoholisierter Mann hat am Montagnachmittag die Polizei in Jena in Atem gehalten. Nach einer Serie von Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch und fremdenfeindlichen Parolen musste der 43-Jährige schließlich zur Unterbindung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen werden.

Der Einsatzmarathon für die Beamten des Inspektionsdienstes (ID) Jena begann im Bereich der Kollegiengasse. Dort war der 43-Jährige zunächst auf einem Privatgelände durch sein aggressives Auftreten aufgefallen. Da er sich trotz Aufforderung nicht beruhigte, wurde er des Platzes verwiesen.

Spur der Zerstörung und Missachtung von Hausverboten

Anstatt das Gebiet zu verlassen, ließ der Mann seinen Frust an der Einrichtung aus: Er beschädigte mutwillig eine Tür sowie einen fest installierten Aschenbecher. Unmittelbar nach dieser Sachbeschädigung begab sich der Täter in ein nahegelegenes Einkaufszentrum.

Besonders dreist: Gegen den Mann bestand für die Ladenpassage bereits ein mündlich ausgesprochenes Hausverbot, über das er sich jedoch bewusst hinwegsetzte. Im Inneren des Zentrums setzte er sein aggressives Verhalten fort und schrie mehrfach fremdenfeindliche Beleidigungen, die von zahlreichen Passanten und Kunden wahrgenommen wurden.

Festnahme und schwere Tatvorwürfe

Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung konnten Polizeikräfte den alkoholisierten Randalierer im Stadtgebiet feststellen und stellen. Da aufgrund seines Zustandes und der vorangegangenen Ereignisse mit weiteren Straftaten zu rechnen war, ordneten die Beamten die Ingewahrsamnahme an. Der 43-Jährige musste den Rest des Tages in einer Zelle verbringen.

Die rechtlichen Konsequenzen für den Mann sind erheblich. Die Polizei hat gleich mehrere Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet, unter anderem wegen:

  • Sachbeschädigung (Zerstörung der Tür und des Aschenbechers),
  • Hausfriedensbruch (Missachtung des bestehenden Hausverbots),
  • Volksverhetzung (aufgrund der öffentlich geäußerten fremdenfeindlichen Beleidigungen).

Die Ermittlungen zum genauen Wortlaut der Äußerungen und zum entstandenen Sachschaden dauern an.

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