Kriminalpolizei ermittelt: Tot aufgefundenes Rind weist mysteriöse Einstiche auf

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Ein grausiger Fund auf einer Koppel zwischen Bellstedt und Rockstedt beschäftigt seit Dienstagvormittag die Behörden. Ein Rind wurde leblos aufgefunden – die Verletzungen deuten laut Ermittlern massiv auf Fremdeinwirkung hin.

Was zunächst wie ein natürlicher Todesfall auf der Weide gewirkt haben mag, entwickelte sich bei der genaueren Untersuchung zu einem Kriminalfall. Gemeinsam mit dem zuständigen Landwirt nahmen Beamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser das tote Tier am Dienstagvormittag in Augenschein. Dabei wurden am Körper des Rindes mehrere Einstiche entdeckt, die nicht durch natürliche Ursachen oder Unfälle zu erklären sind.

Behörden ziehen Experten hinzu

Aufgrund der Schwere der Feststellungen wurde umgehend die Kriminalpolizeiinspektion Nordhausen eingeschaltet. Auch das Veterinäramt des Kyffhäuserkreises ist in die Ermittlungen eingebunden. In enger Abstimmung zwischen dem Amtstierarzt und dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz wurde eine Sektion des Tieres angeordnet.

Diese Obduktion, die am Mittwoch durchgeführt werden soll, ist entscheidend, um die exakte Todesursache festzustellen und die Art der Einstiche genauer zu analysieren. Stand jetzt gehen die Ermittler fest von einer gezielten Fremdeinwirkung aus.

Ein tragischer Verlust

Besonders tragisch: Die Kuh hinterlässt ein erst drei Monate altes Kalb, das nun ohne das Muttertier auf der Weide zurückbleibt. Der wirtschaftliche und emotionale Schaden für den betroffenen Landwirt ist erheblich.

Zeugenaufruf der Polizei

Die Polizei hat Ermittlungen wegen des Vergehens gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet und bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Gesucht werden Zeugen, die im Bereich der Koppel zwischen Bellstedt und Rockstedt verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben oder sonstige Hinweise zum Geschehen geben können.

Hinweise nehmen entgegen:

  • Polizei Sondershausen: Tel. 0361 / 5743 65 100
  • Kriminalpolizei Nordhausen: Tel. 03631 / 960

Geben Sie bei Ihren Angaben bitte das entsprechende Aktenzeichen 0097824 an.

Hintergrund: Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, insbesondere die Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund, können in Deutschland mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden.

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