Thüringen: Kabinett beschließt Gastronomie-Öffnung zum 15. Mai, Verordnung fehlt noch

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Das Thüringer Kabinett hat während einer Telefonschalte im Anschluss an die Videoschaltkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzlerin Merkel am gestrigen Abend eine schnelle Beendigung des Lockdowns im Hotel- und Gastgewerbe beschlossen. Demnach soll die Öffnung touristischer, insbesondere gastgewerblicher Betriebe komplett zum 15. Mai erfolgen. Die Öffnung umfasst Campingplätze sowie Ferienwohnungen, Ferienhäuser und vergleichbare Angebote, Gastronomie, Hotellerie und Gastgewerbe. Kommunen können in eigener Verantwortung und Zuständigkeit zudem auch frühere Öffnungen ermöglichen. Dies könne allerdings nur auf der Grundlage des neuen Erlasses erfolgen, den das Gesundheitsministerium zunächst erstellen und veröffentlichen müsse.

„Vor dem Hintergrund der bundesweit laufenden Diskussionen hat sich die Landesregierung gestern für eine klare und einfache Regelung entschieden, die zügig umgesetzt werden kann“, sagte Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee. Deshalb könne die Wiederöffnung des gesamten Hotel- und Gastgewerbes einschließlich Campingplätzen, Freizeitwirtschaft, Ferienanlagen usw. nunmehr bereits zum 15. Mai erfolgen. Er freue sich, dass das Kabinett seinen Vorschlägen für ein zügiges Wiederhochfahren des Gastgewerbes nicht nur gefolgt sei, sondern das Tempo der Öffnung jetzt im Ergebnis der gemeinsamen Diskussionen sogar noch erhöht hat. „Mit dieser Regelung wollen wir dafür sorgen, dass die Branche schnell wieder durchstarten kann“, so Tiefensee. Zudem stärke das Land die Eigenverantwortung der Kommunen, so dass diese in eigener Zuständigkeit eher öffnen könnten. „Voraussetzung bleibt selbstverständlich, dass alle geltenden Abstands- und Hygienevorgaben sowie die Regelungen zum Arbeitsschutz strikt eingehalten werden.“

Gastronomie und Hotellerie, die im Zuge der Krise überwiegend hatten schließen müssen, seien bundesweit in existentielle Not geraten, so der Wirtschaftsminister. „Hätte die derzeitige Situation noch lange angehalten, hätte allein in Thüringen die Hälfte der Betriebe vor dem Aus gestanden.“ Mit der nun gefundenen Regelung ermögliche man der Branche dagegen, ihre wirtschaftliche Aktivität schnell wiederaufzunehmen. Flankiert werde dies durch Maßnahmen zur Öffnung von Kindertageseinrichtungen, so Tiefensee. Hierfür habe das Land einen Vierstufenplan vorgelegt, der derzeit umgesetzt werde.

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