Thüringen: Ab sofort 3,8 Millionen „Ausbildungszuschuss“ für Unternehmen mit Lehrlingen verfügbar

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Thüringer Unternehmen mit Auszubildenden, die aufgrund von coronabedingten Verordnungen von einer teilweisen oder vollständigen Schließung betroffen sind, können ab sofort einen „Ausbildungszuschuss“ beantragen. Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee hatte das Förderangebot Anfang April angekündigt. Damit werden – anders als in anderen Bundesländern – in Thüringen Ausbildungsbetriebe unterstützt, die ihre Lehrlinge trotz der momentanen Krise halten und Ausbildungsverträge nicht kündigen. Insgesamt 3,8 Millionen Euro stellt das Land zur Verfügung, die über die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Handwerkskammern (HWK) an die Unternehmen ausgezahlt werden. Die betreffenden Ausbildungsunternehmen werden in dieser Woche von den zuständigen Wirtschaftskammern über die Antragsmodalitäten informiert.

Mit dem „Ausbildungszuschuss“ können Betriebe 80 Prozent der Ausbildungsvergütung sowie eine Pauschale in Höhe von 20 Prozent für entrichtete Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen, die sie an ihre Lehrlinge nach behördlich angeordneter Schließung gezahlt haben. Die Hilfe ist beschränkt auf den Zeitraum jener sechs Wochen nach Schließung, für die bei Auszubildenden – im Gegensatz zu regulären Beschäftigten – die Kurzarbeiterregelungen der Bundesagentur für Arbeit nicht greifen. Denn in diesem Zeitraum müssen die Unternehmen trotz Betriebsschließungen weiter voll für die Vergütung ihrer Auszubildenden aufkommen.

„Das Wirtschaftsministerium schließt damit nunmehr eine Lücke im Unterstützungsangebot, die sonst zu erheblichen Einschnitten in der beruflichen Ausbildung hätte führen können“, so Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee. Im März habe er sich gegenüber dem Bund dafür eingesetzt, das Kurzarbeitergeld auch für Auszubildende ab dem ersten Tag mit einer Aufstockung der 40-Prozent-Differenz durch die Arbeitgeber zu ermöglichen. Das war nicht durchsetzbar. Nun gehe Thüringen einen eigenen Weg und übernimmt die Kosten allein. Ziel sei es, die Fachkräfte zu halten, die nach der Krise wieder dringend benötigt werden, und die Abwanderung des Fachkräftenachwuchses zu verhindern.

Dr. Peter Traut, Präsident der IHK Südthüringen, kommentiert stellvertretend für die Thüringer IHKs: „Der Zuschuss zur Azubivergütung ist ein sehr wichtiges Instrument, um drohende Corona-bedingte Kündigungen von Azubis abzuwenden. Somit sichert der Zuschuss den zukünftigen Fachkräftenachwuchs unserer Betriebe im Freistaat. Wir freuen uns, dass die Landesregierung einmal mehr gezeigt hat, dass sie imstande ist, den Unternehmen unter die Arme zu greifen, die durch die Corona-Krise wirtschaftlich extrem unter Druck stehen. Dennoch bleibt ein Wermutstropfen, da nur die Ausbildungsunternehmen in den Genuss des Zuschusses kommen, die aufgrund einer behördlichen Anordnung ganz oder teilweise geschlossen wurden. Nunmehr geht es darum, dass alle Ausbildungsbetriebe, die sich in Kurzarbeit befinden, den Zuschuss erhalten.“

Nach Schätzung der Kammern sind etwa 3.200 Auszubildende in Thüringen von der Schließung betroffen, davon rund 2.800 im Bereich von Industrie, Handel und Gastronomie sowie ca. 400 im Handwerk. Der Ausbildungszuschuss wird über die Industrie- und Handelskammern (IHK) bzw. die Handwerkskammern (HWK) ausgereicht. Die Kammern übernehmen auch die Prüfung der Fördervoraussetzungen (Vorhandensein des Ausbildungsvertrags, coronabedingte teilweise oder vollständige Betriebsschließung auf behördliche Anordnung, Nachweis der Zahlungen an den Azubi) und die Auszahlung des Zuschusses.

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