Ab dem 16. Juli tritt für Thüringen eine neue Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft. Diese beinhaltet nur einige wenige Änderungen zur bereits bestehenden.
Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:
Besuchsregel wird erweitert auf
• zwei Besuche pro Bewohner/in bzw. Patient/in für bis zu zwei Stunden pro Tag
Pflicht zur Kontaktdatenerfassung in geschlossenen Räumen gilt noch für:
• Gaststätten
• öffentliche Veranstaltungen
• Messen, Spezialmärkte, Ausstellungen
• Hallen- und Freizeitbäder, Thermen, Saunen
• kulturelle Einrichtungen mit Publikumsverkehr (Museen, Theater, Kinos etc.)
Bis 30. August bleiben weiterhin geschlossen:
• Diskotheken, Clubs
• Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote
Die Stadt Gera wird keine neue Allgemeinverfügung erlassen. Das bedeutet, dass ab dem 16. Juli 2020 ausschließlich die Regelungen des Freistaates Thüringen gelten werden.
Die Zahl der Infizierten in Gera ist seit dem 7. Juli 2020 stabil bei 259, wobei nur noch zwei Fälle als aktiv gelten. Dennoch mahnt Geras Oberbürgermeister auch im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit weiterhin zur Vorsicht.
„Ich hoffe, dass die Geraerinnen und Geraer die Sommerferien auch mit den noch bestehenden Einschränkungen genießen können. Im Sinne aller appelliere ich an die Bürgerinnen und Bürger, die Abstands- und Hygieneregeln weiterhin einzuhalten und sich auch im Urlaub an die Vorgaben vor Ort zu halten, um damit eine mögliche zweite Infektionswelle zu verhindern“, so Julian Vonarb.
Auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts sind unter anderem die aktuellen Risikogebiete aufgelistet.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Alle weiteren Informationen sowie die ausführliche Thüringer Verordnung gibt es unter http://www.corona.gera.de