Thüringen: neue Rahmenvereinbarung zur Hochschulfinanzierung bringt 2,7 Milliarden Euro für Hochschulen

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Weiter beste Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre in Thüringen: Der Landtag hat heute der neuen Rahmenvereinbarung V zugestimmt, die die Finanzierung, aber auch strukturelle Entwicklungsziele für die zehn Thüringer Hochschulen im Zeitraum von 2021 bis 2025 festschreibt. Demnach steigen die Ausgaben sukzessive von gut 477 Millionen in diesem Jahr auf gut 580 Millionen Euro im Jahr 2025. Insgesamt stellt das Land im Zeitraum 2021 – 2025 damit knapp 2,7 Milliarden Euro für seine Universitäten, Fachhochschulen und die Duale Hochschule bereit – ein kumulierter Aufwuchs um 302 Millionen Euro gegenüber 2020. Mit der Zustimmung des Landtags wird das Land ermächtigt, die Rahmenvereinbarung mit den Hochschulen abzuschließen.

„Fünf mal vier Prozent Mittelauf¬wuchs sind ein klares politisches Bekennt¬nis des Landes zum Wissen¬schafts¬stand¬ort Thüringen“, sagte Tiefensee. „Trotz schwieriger fiskalischer Rahmenbedingungen schafft Thüringen mit diesem Kraftakt eine langfristig sichere Perspektive für seine Hochschulen.“ Dahinter stehe die feste Überzeugung, dass Investitionen in neues Wissen, neue Technologien und hochqualifiziertes Personal die beste und wichtigste Investition in die Zukunft des Landes seien.

Konkret stellt das Land den Thüringer Hochschulen in den kommenden Jahren folgende Landesmittel zur Verfügung:

Jahr 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt
Landes­mittel RV V 496,1 515,9 536,6 558,1 580,4 2.687,1

Angaben in Millionen Euro

Der Mittelaufwuchs für die Hochschulen ab 2021 entspricht einer Erhöhung der Grundfinanzierung um jährlich drei Prozent für erwartete wissenschaftsspezifische Kosten- und Tarifsteigerungen. Hinzu kommt ein Strategie- und Innovationsbudget von einem Prozent für verbesserte Studienbedingungen, zusätzliche Forschungsaktivitäten und die gezielte Profilbildung der Hochschulen. Bei der insgesamt vierprozentigen Steigerung der Hochschulausgaben handelt es sich um einen der höchsten Mittelanstiege bundesweit. Damit erhalten die Hochschulen Planungssicherheit und eine auskömmliche Grundfinanzierung für die kommenden Jahre, um die hochschulpolitischen und hochschulplanerischen Zielstellungen des Landes entsprechend ihrer Struktur- und Entwicklungspläne umzusetzen.

Die gute Mittelausstattung sei allerdings auch mit bestimmten Erwartungen an die Hochschulen verbunden, betonte der Wissenschaftsminister. Erstmals werden in der Rahmenvereinbarung V daher auch konkrete Leistungs- und Entwicklungsziele der Hochschulen vereinbart. So sollen u. a.

  • die Ingenieurwissenschaften mit Hilfe einer strategischen Allianz hochschulübergreifend weiterentwickelt,
  • eine bedarfsorientierte Ausbildung zukünftiger Lehrerinnen und Lehrer sichergestellt,
  • die Digitalisierung in Forschung und Lehre, aber auch in der Hochschulverwaltung weiter ausgebaut,
  • gute und verlässliche Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal geschaffen und
  • die Profilbildung und Kooperation der einzelnen Hochschulen vertieft und auf diese Weise
  • die Qualität von Forschung und Lehre weiter erhöht
  • und der Wissenstransfer in die Wirtschaft weiter ausgebaut

werden.

Wie schon in der Rahmenvereinbarung IV erhalten die Hochschulen den größten Teil (ca. 90 Prozent) der Mittel direkt – in Form eines Globalbudgets, das sich seinerseits zu 90 Prozent aus einem Grundbudget und zu 10 Prozent aus einem Leistungsbudget als leistungsorientierter Finanzierungskomponente zusammensetzt. „Das gibt den einzelnen Hochschulen Gestaltungsfreiheit und erlaubt eine flexible Mittelverwendung, ist allerdings auch mit Leistungszusagen verbunden“, sagte Minister Tiefensee.

Daneben stehen ein Zentrales Budget (u. a. für hochschulübergreifende Kooperationen, die anteilige Kofinanzierung von Bund-Länder-Programmen, die Graduiertenförderung oder für die Hochschul-IT-Zentren) im Umfang von rund 17 Millionen Euro sowie das Strategie- und Innovationsbudget (rund 5 Millionen Euro), aus dem besondere innovative Projekte und strukturbildende Maßnahmen der Hochschulen gefördert werden.

Hintergrund

Gemäß Thüringer Hochschulgesetz schließt das Land mit seinen Hochschulen jeweils mehrjährige Rahmenvereinbarungen ab, die die strukturelle und strategische Entwicklung der Hochschulen sowie die staatliche Hochschulfinanzierung regeln. Die Rahmenvereinbarung IV (2016 – 2020) läuft zum Ende dieses Jahres aus. Die heute vorgestellte Rahmenvereinbarung V tritt nach Zustimmung des Thüringer Landtags und Unterzeichnung durch die Landesregierung sowie die zehn Hochschulen zum 1. Januar 2021 in Kraft und hat eine Laufzeit bis Ende 2025.

Quelle

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