Ein Anlieger der Eduard-Rosenthal-Straße hat beim Thüringer Oberverwaltungsgericht beantragt, den Bebauungsplan B INST 07 Ä2 „Teilbereich Eduard-Rosenthal-Straße“ für unwirksam zu erklären.
Der Bebauungsplan wurde vom Stadtrat am 30.10.2019 als Satzung beschlossen und mit öffentlicher Bekanntmachung vom 18.01.2020 in Kraft gesetzt.
Mit dem nunmehr angegriffenen Bebauungsplan wurden für einen Teilbereich des seit 2011 bestehenden Bebauungsplanes B INST 07 Ä1 und E „Eduard-Rosenthal-Straße“ (1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Schlachthof“) im Wesentlichen nur die Baufenster teilweise räumlich neu angeordnet und die Erschließungs- und Grünflächen entsprechend angepasst.
Streitgegenstand eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sind u.a. die Gültigkeit von Satzungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches erlassen worden sind, in diesem Falle also die Gültigkeit des Bebauungsplanes B INST 07 Ä2 „Teilbereich Eduard-Rosenthal-Straße“. Sonstige Maßnahmen und Vorgänge sind nicht Gegenstand des Verfahrens.
Die Stadt Weimar geht davon aus, dass der angegriffene Bebauungsplan den rechtlichen Grundlagen entsprechend aufgestellt wurde.
Sie bittet um Verständnis, dass aufgrund des laufenden Verfahrens weitere Informationen nicht erteilt werden können und die Kommunikation rechtlicher Positionen nicht über die Medien erfolgen kann.