Ministerpräsident Bodo Ramelow, Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee und die zehn Thüringer Hochschulen haben heute offiziell die Rahmenvereinbarung V unterzeichnet. Damit haben sie die Finanzierung und die Entwicklungsziele für die Hochschulen bis 2025 festgeschrieben. Die neue Rahmenvereinbarung bietet weiterhin beste Bedingungen für Forschung und Lehre in Thüringen: die Mittel steigen von gut 477 Millionen in diesem Jahr auf rund 580 Millionen Euro im Jahr 2025. Insgesamt stellt das Land im Zeitraum 2021-2025 damit knapp 2,7 Milliarden Euro für seine Universitäten, Fachhochschulen und die Duale Hochschule bereit – ein kumulierter Aufwuchs um 302 Millionen Euro gegenüber 2020.
„Der Mittelaufwuchs von weiterhin vier Prozent jährlich ist erneut ein klares politisches Bekenntnis des Landes zum Wissenschaftsstandort Thüringen“, betonte Ministerpräsident Ramelow im Rahmen der Unterzeichnung. „Trotz schwieriger Zeiten schafft Thüringen mit diesem Kraftakt eine langfristig sichere Perspektive für seine Hochschulen.“ Mit 2,7 Milliarden Euro in den fünf Jahren stärke das Land seine Hochschulen weiter und investiere in die Zukunft.
„Bei dem vierprozentigen Zuwachs der jährlichen Hochschulausgaben handelt es sich um eine der höchsten Mittelsteigerungen bundesweit“, so Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee. Der Mittelaufwuchs beinhaltet die jährliche Erhöhung der Grundfinanzierung um drei Prozent für wissenschaftsspezifische Kostensteigerungen sowie des Strategie- und Innovationsbudgets um ein Prozent für verbesserte Studienbedingungen, zusätzliche Forschungsaktivitäten und die gezielte Profilbildung der Hochschulen.
„Zudem setzen wir den seit 2016 erfolgreich eingeschlagenen Weg, den Hochschulen einen Großteil der Mittel als Globalbudgets zur Verfügung zu stellen, fort“, so Tiefensee weiter. Seit der Rahmenvereinbarung IV im Jahr 2016 erhalten die Hochschulen rund 90 Prozent der Mittel in Form eines Globalbudgets, das sie in eigener Verantwortung verwalten. Die restlichen 10 Prozent beinhalten ein zentrales Budget im Umfang von rund 17 Millionen Euro (u.a. für hochschulübergreifende Kooperationen, die anteilige Kofinanzierung von Bund-Länder-Programmen, die Graduiertenförderung oder für die Hochschul-IT-Zentren) sowie das Strategie- und Innovationsbudget im Umfang von rund 5 Millionen Euro.
Konkret stellt das Land den Thüringer Hochschulen in den kommenden Jahren folgende Landesmittel zur Verfügung:
Jahr | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Gesamt |
Landesmittel RV V | 496,1 | 515,9 | 536,6 | 558,1 | 580,4 | 2.687,1 |
Angaben in Millionen Euro
Die gute Mittelausstattung sei allerdings auch mit bestimmten Erwartungen an die Hochschulen verbunden, betonte der Wissenschaftsminister. Mit der Rahmenvereinbarung V werden auch konkrete Leistungs- und Entwicklungsziele der Hochschulen vereinbart. So sollen u.a.
• die Ingenieurwissenschaften mit Hilfe einer strategischen Allianz hochschulübergreifend weiterentwickelt,
• eine bedarfsorientierte Ausbildung zukünftiger Lehrerinnen und Lehrer sichergestellt,
• die Digitalisierung in Forschung und Lehre, aber auch in der Hochschulverwaltung weiter ausgebaut,
• gute und verlässliche Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal geschaffen und
• die Profilbildung und Kooperation der einzelnen Hochschulen vertieft und auf diese Weise
• die Qualität von Forschung und Lehre erhöht und der Wissenstransfer in Wirtschaft und Gesellschaft weiter ausgebaut werden.
Hintergrund
Gemäß Thüringer Hochschulgesetz schließt das Land mit seinen Hochschulen jeweils mehrjährige Rahmenvereinbarungen ab, die die strukturelle und strategische Entwicklung der Hochschulen sowie die staatliche Hochschulfinanzierung regeln. Die Rahmenvereinbarung IV (2016-2020) läuft zum Ende dieses Jahres aus. Die Rahmenvereinbarung V tritt nach Unterzeichnung durch die Landesregierung sowie die zehn Hochschulen zum 1. Januar 2021 in Kraft und hat eine Laufzeit bis Ende 2025.