Afrikanische Schweinepest: auch in Thüringen Wachsamkeit notwendig

0
996

In Thüringen wurde bereits 2017 eine Sachverständigengruppe eingerichtet. Tot aufgefundene Wildschweine sollen beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

Am 10. September 2020 wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem tot aufgefundenen Wildschwein in der Gemeinde Schenkendöbern (Brandenburg/Deutschland) festgestellt. Die Afrikanische Schweinepest hat damit Deutschland erreicht. Die Gemeinde Schenkendöbern liegt nur wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt im Landkreis Spree-Neiße nahe der Stadt Guben. Der Fundort des betroffenen Wildschwein-Kadavers liegt in unmittelbarer Nähe zum angrenzenden ASP-Seuchengebiet in Westpolen.

In Westpolen sind in den vergangenen Wochen und Monaten vermehrt Ausbrüche von ASP in Hausschweinebeständen durch die polnischen Veterinärbehörden gemeldet worden. Ende März dieses Jahres informierte Polen zudem über den Nachweis der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Grenznähe zu Deutschland. Die Fundorte lagen nur 10 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt.

Seit 2014 breitet sich das ASP-Virus in der Wildschweinepopulation sowie in Schweinebeständen im Ost-, Mittel- und Westpolen, im Baltikum (Litauen, Lettland, Estland), in Rumänien, Moldawien, Ungarn, der Slowakei, Griechenland, Serbien und Bulgarien erheblich aus.

Ein Gefährdungspotential für eine weitere Verschleppung der Seuche kann das unerlaubte Mitbringen von tierischen Lebensmitteln (v.a. Rohwürsten wie Schinken, Salami, Mett- oder Teewurst) im privaten Reiseverkehr aus den Seuchengebieten darstellen. Wenn Reste von diesen Lebensmitteln dann – ebenfalls illegal – zu Haus- oder Wildschweinen gelangen, besteht ein extrem hohes Infektionsrisiko. Ein weiteres, mögliches Risiko für die Einschleppung der Erkrankung auf einem anderen Weg könnten auch ggf. unzureichend desinfizierte, zurückkehrende Fahrzeuge darstellen, insbesondere, wenn lebende Schweine in die genannten Regionen exportiert wurden. Unbehandelte Jagdtrophäen aus betroffenen Ländern (Polen, Estland, Lettland, Litauen, Moldawien, Weißrussland, Ukraine, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Moldawien, Griechenland, Serbien, Bulgarien und auch Sardinien) stellen ebenfalls ein Einschleppungsrisiko dar.

Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich.

Der wirtschaftliche Schaden einer Einschleppung dieser Tierseuche in die Tierbestände ist enorm hoch. Haus- und Wildschweine können sich infizieren. Die Erkrankung geht mit einer sehr hohen Sterblichkeitsrate bei den infizierten Tieren einher. Nahezu jedes infizierte Tier stirbt innerhalb kurzer Zeit. Die im Ausbruchsfalle von den Behörden zu ergreifenden Maßnahmen sind umfassend. Ein Impfstoff ist nicht verfügbar. In Betrieben mit einer nachgewiesenen ASP-Infektion sind alle Schweine zu töten, größere Gebiete um den Ausbruchsort sind von Sperrmaßnahmen betroffen.

Sozialministerin Heike Werner weist deshalb ausdrücklich auf die bestehende, nunmehr angestiegene Seuchengefahr hin. Sie erklärt: „Die neue Situation nehme ich sehr ernst. Das Verbot des Mitbringens von tierischen Lebensmitteln aus den betroffen Gebieten außerhalb Deutschlands sollte unbedingt beachtet werden.“ Dies gilt sowohl für Reisende als auch für Personen, die z.B. als Saisonarbeiter in der Landwirtschaft oder als Transitfahrer beschäftigt sind.

Ministerin Werner erklärt weiter „Die Afrikanische Schweinepest stellt seit längerem eine Bedrohung dar und unsere Vorbereitungen für den Krisenfall laufen.“ Die für die Seuchenbekämpfung zuständigen Behörden erhöhen nochmals die Aufmerksamkeit und prüfen die behördlichen Krisenpläne sowie die jeweiligen betrieblichen Notfallpläne.

Bereits seit 2017 bereitet sich der Freistaat Thüringen intensiv auf einen möglichen Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen vor. Durch das Thüringer Sozialministerium wurde eine ASP-Sachverständigengruppe mit Experten aus allen vom Thema berührten Bereichen (Jagd, Forst, Landwirtschaft, Behörden) zur Abstimmung einer ASP-Bekämpfungsstrategie und Erarbeitung eines ASP-Tilgungsplanes etabliert. Regelmäßig wird durch das Sozialministerium in diesem Rahmen und die Öffentlichkeit zur ASP-Situation informiert. Zum Zwecke einer verstärkten Überwachung und der Früherkennung eines möglichen Eintrags wurde eine Aufwandsentschädigung für die Meldung von Fallwild an die zuständigen Veterinärämter oder Rettungsleitstellen, bereitgestellt.

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) hat in Vorbeugung auf einen Ausbruch Zaunmaterial angeschafft und eingelagert, um im Fall eines Ausbruchs in Thüringen unverzüglich das gefährdete Gebiet abgrenzen zu können. Zudem wurden Übungen zum Aufstellen des Zauns und zur Suche und Bergung von Schwarzwildkadavern veranlasst.

 

Zur schnellstmöglichen Erkennung einer möglichen Einschleppung des ASP-Virus in Thüringen ist die Verstärkung der Überwachungsmaßnahmen bei Wildschweinen durch Untersuchung jedes tot aufgefundenen Wildschweines (sog. Falltiere) unerlässlich.

Wachsamkeit ist geboten. Alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Jäger, Landwirte, Tierärzte, aber auch Spaziergänger sind aufgefordert, jedes verendet aufgefundene Wildschwein unter möglichst genauer Angabe der Fundstelle unverzüglich beim örtlich zuständigen Veterinäramt zu melden. Dieses wird die Untersuchung auf ASP und die unschädliche Entsorgung veranlassen.

In der Zuständigkeit des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft wird eine Aufwandsentschädigung pro erlegtem Stück Schwarzwild (25 Euro) ausgezahlt. Für diese Maßnahmen stellt das Ministerium bis zu 1 Mio. EUR pro Jahr bereit. Über diese Maßnahme sollen Jagdausübungsberechtigte zu einer verstärkten Jagd auf Schwarzwild animiert werden. Die Reduktion der Schwarzwildbestände kann zu einer Unterbrechung lokaler Übertragungswege und der Verringerung des Risikos der Weiterverbreitung beitragen. Zudem wurde durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft die Beantragung zur Anlage von Bejagungsschneisen im Feld vereinfacht. Die Bejagung des Schwarzwildes gestaltet sich in den Sommermonaten sehr schwierig. Die Jagdschneisen können hier Abhilfe verschaffen.

Aufgrund der hohen Gefahrenlage sind Hygienemaßnahmen bei der Jagd besonders wichtig. Die Vermeidung der Kontamination von Kleidung und Fahrzeugen mit Blut von Wildschweinen, das Tragen von Handschuhen beim Aufbrechen sowie die gründliche Reinigung aller Werkzeuge, des Schuhwerks und der Transportbehälter sind hierbei besonders hervorzuheben.

Alle Schweinehalter sind auch im Eigeninteresse aufgefordert, die Biosicherheit in den Betrieben zu erhöhen und die seuchenhygienischen Maßnahmen für den jeweiligen Betrieb zu überprüfen, einzuhalten sowie zu verschärfen. Dazu gehört eine strikte Sicherung vor unbefugtem Betreten, die Unterbindung jeglichen Kontaktes von Hausschweinen zu Wildschweinen, die Überprüfung der Desinfektionsmaßnahmen und die strenge Kontrolle des Personen- und Tiertransportfahrzeugverkehrs. Die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine ist verboten.

Quelle

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein