Am 10. September 2020 wurde der erste offizielle Nachweis einer Infektion mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Die Tierseuche wurde im Grenzgebiet zu Polen, in Brandenburg nachgewiesen. Das Veterinäramt informiert, dass ein Hauptverbreitungsweg des Virus im achtlosen Wegwerfen infizierter Speiseabfälle (nicht durcherhitzte Lebensmittel vom Schwein/Wildschwein, z.B. Salami, roher Schinken) aus bereits betroffenen Gebieten besteht. Um zu verhindern, dass sich das Virus in Deutschland noch weiter verbreitet, sind weiterhin vorbeugende Maßnahmen die beste Bekämpfung. Ein frühzeitiges Erkennen der Krankheit an einem Ausbruchsort ist ein entscheidender Faktor für eine erfolgreiche Tilgung.
Das Veterinäramt bittet um Beachtung folgender Maßnahmen:
1. Entsorgung der oben beschriebenen Speiseabfälle nicht in der freien Natur, dem eigenen Komposthaufen oder in der Biotonne. Eine Entsorgung im Restmüll („schwarze Tonne“) garantiert ein Verfahren, bei der das Virus vollständig abgetötet wird.
2. Meldepflicht für jedes tot aufgefundene Wildschwein, auch Unfallwild, beim zuständigen Jagdpächter. Sollte dieser nicht bekannt sein, so soll der Fundort dem Veterinäramt (Gagarinstraße 68, 07545 Gera, Tel: 0365 838-3571, außerhalb der Dienstzeit die Rettungsleitstelle 0365 48820) gemeldet werden.
Durch die Afrikanische Schweinepest besteht keine Gesundheitsgefahr für Menschen oder Haustiere. Eine Erkrankung kommt nur bei Schweinen und Wildschweinen vor.