Die Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe I wird kurzfristig noch einmal verlängert. Damit können Unternehmen, Freiberufler und Soloselbständige die Bundeszuschüsse zum Ausgleich von Umsatzausfällen in den Monaten Juni bis August 2020 nun noch bis zum 9. Oktober beantragen. Das hat Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee nach einer Abstimmung von Bund und Ländern heute mitgeteilt. Grund sind die in den letzten Tagen noch einmal sprunghaft angestiegenen Antragszahlen. Allein in Thüringen hat sich das Volumen in den letzten zwei Wochen (seit dem 14.9.) von 1.182 auf 2.507 Anträge mehr als verdoppelt; derzeit sind rund 500 Anträge in Bearbeitung. Der Anstieg ist darauf zurückzuführen, dass viele Unternehmen bei der Beantragung der Fördermittel nicht auf Schätzzahlen, sondern auf die teilweise erst jetzt vorliegenden realen Umsatzzahlen zurückgreifen, um spätere Nachberechnungen und ggfs. Rückzahlungen zu vermeiden.
Der Minister betonte, dass auch die zusätzlichen Landeshilfen für Soloselbständige und das Dienstleistungsgewerbe mit der verlängerten Antragsfrist für die Überbrückungshilfe synchronisiert würden. Mit der Verlängerung biete sich die letzte Gelegenheit, für den genannten Zeitraum Unterstützung zu beantragen. „Eine rückwirkende Beantragung für die Monate Juni bis August ist nach dem 9. Oktober definitiv nicht mehr möglich“, betonte Tiefensee. Inzwischen laufen bereits die Vorbereitungen für die Corona-Überbrückungshilfe II, mit der die Unterstützung für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bis Ende 2020 fortgeführt wird.
Für dieses Programm, das die Monate September bis Dezember abdeckt und voraussichtlich noch im Oktober starten wird, habe Thüringen – gemeinsam mit den anderen Bundesländern – beim Bund erhebliche Nachbesserungen gegenüber der Überbrückungshilfe I erreichen können, sagte der Wirtschaftsminister. Dies betrifft u.a.
- eine flexiblere und vor allem niedrigere Eintrittsschwelle (antragsberechtigt sind künftig alle Unternehmen, die im Durchschnitt der Monate April bis August einen Umsatzeinbruch von 30 Prozent oder von maximal 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten dieses Zeitraums nachweisen können);
- die Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 bzw. 50.000 Euro – Unternehmen können jetzt unabhängig von der Unternehmensgröße eine Förderung von bis zu 50.000 Euro pro Monat, maximal also 200.000 Euro, erhalten;
- die Erhöhung der Personalkostenpauschale von 10 auf 20 Prozent sowie
- die Tatsache, dass bei der Schlussabrechnung künftig nicht nur Rückforderungen, sondern auch Nachzahlungen möglich sein sollen.
Die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes steht Unternehmen aller Branchen offen, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind. Wie schon das laufende wird das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt, die Antragsbearbeitung und die Auszahlung wiederum erfolgen über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.
Fortgesetzt werden sollen parallel zur Bundes-Überbrückungshilfe dann auch die zusätzlichen Landeshilfen für Soloselbständige und Dienstleistungsunternehmen. „Wir planen, die Landeshilfe für Soloselbstständige zwischen September und Dezember 2020 mit je 1.180 Euro pro Monat Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten fortzuführen“, so der Minister. Auch die Landeshilfen für die Dienstleistungsbranche – z.B. Hotel- und Gaststättenbetriebe, Tourismus- und Reiseanbieter, Veranstalter und Messedienstleister usw. – werden fortgesetzt. Hier ist vorgesehen, die Zugangsschwelle zur Corona-Überbrückungshilfe weiterhin um zehn Prozentpunkte abzusenken und damit einem größeren Teil der Unternehmen den Zugang zur Förderung zu ermöglichen. Dafür sollen die weiterhin bereitstehenden Mittel des Corona-Sondervermögens genutzt werden.