Thüringen: Überbrückungsgeld soll nochmal verbessert werden

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Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee hat Pläne von Bundeswirtschaftsminister Altmaier für eine Verlängerung der Hilfen für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen begrüßt. Die geplanten Verbesserungen insbesondere beim Unternehmerlohn bezeichnete er als „längst überfällig“. „Ich freue mich, dass gerade Soloselbständige und Firmeninhaber künftig besser von der Förderung profitieren sollen“, sagte Tiefensee. Die laut Medienberichten geplante Anrechnung eines sog. „Unternehmerlohns“ käme gerade Einzelselbständigen und Inhabern von Unternehmen zugute. Thüringen habe entsprechende Regelungen immer wieder angemahnt und auf Landeskosten bereits eigene Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen. So zahlt das Land Soloselbständigen derzeit einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in Höhe von 1.180 Euro. „Auf Bundesebene ist die Weiche für die Soloselbständigen im März falsch gestellt worden – sie gehören nicht in die Grundsicherung, sie brauchen Unterstützung vom Wirtschaftsministerium.” Der Minister forderte den Bund auf, die Verbesserungen nicht erst ab dem kommenden Jahr, sondern unmittelbar mit der ab Oktober geplanten „Überbrückungshilfe II“ umzusetzen. Das wird Thüringen in den weiteren Abstimmungen thematisieren. Alle Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten finden sich unter wirtschaft.thueringen.de oder www.aufbaubank.de/Corona.

Bereits zum 9. Oktober war die Antragsfrist für die „Überbrückungshilfe I“ abgelaufen, für die Tiefensee heute zugleich eine erste Bilanz zog. So haben in Thüringen aus diesem Förderprogramm bisher insgesamt 2.319 Unternehmen Unterstützung im Gesamtumfang von kann 21 Millionen Euro erhalten. Darunter sind auch 1.071 Soloselbständige, für die Zuschüsse von insgesamt knapp 4 Millionen Euro bereitgestellt wurden. Auch wenn man davon ausgehe, dass die wirtschaftliche Situation vieler Betriebe und Einzelunternehmer sich in den letzten Wochen wieder verbessert habe, sei die Nachfrage nach Fördermitteln hinter den Erwartungen zurückgeblieben, sagte der Wirtschaftsminister. Im Rahmen der Corona-Soforthilfe waren in der ersten Jahreshälfte noch mehr als 300 Millionen Euro an Thüringer Unternehmen ausgezahlt worden. „Dieser deutliche Nachfragerückgang ist aus meiner Sicht vor allem auf das vom Bund festgelegte deutlich aufwändigere Antragsverfahren und höhere Zugangshürden zur Förderung zurückzuführen.“ Deshalb sei er froh, dass die Länder – allen voran Thüringen – für die Corona-Überbrückungshilfe II erhebliche Verbesserungen erreichen konnte, so der Minister weiter: „Der Bund hat sich hier auch auf Druck Thüringens deutlich bewegt und die Überbrückungshilfe bereits in mehreren Punkten nachgebessert.“

Die Corona-Überbrückungshilfe steht Unternehmen aus allen Branchen offen, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind. Dazu zählt insbesondere das Dienstleistungsgewerbe, zu dem etwa Hotel- und Gaststättenbetriebe, Tourismus- und Reiseanbieter, Veranstalter und Messedienstleister gehören. Tiefensee kündigte an, dass die Landeshilfen auch für diese Unternehmen fortgesetzt werden sollen. Wie schon das laufende wird auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt, die Antragsbearbeitung und die Auszahlung wiederum erfolgen über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.
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