Kleintransporter mit Bobbycar in der allgemeine Verkehrskontrolle

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Auf den Parkplätzen Kuhberg an der A 9 wurden am Donnerstag in beide Fahrtrichtungen verstärkt Verkehrsteilnehmer von der Autobahnpolizei zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle gelotst. Mit Unterstützung von Kräften der Bereitschaftspolizei Thüringen wurden die Fahrtüchtigkeit der Fahrzeugführer und die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge überprüft.

In Fahrtrichtung München stellten die Polizisten einen Kleintransporter Renault Master fest, dessen Fahrer gegen das Güterkraftverkehrsgesetz verstoßen hatte. Der ausländische Unternehmer hatte in Deutschland mehr Binnentransporte durchgeführt, als ihm laut geltenden Recht zustand. Daher wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1300 EUR gegen den Mann erhoben. Es wurden auch Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz festgestellt, da die erforderlichen Tageskontrollblätter bei den gewerblichen Fahrern nicht mitgeführt wurden, oder auch ohne Fahrerkarte gefahren wurde. Die Beamten der Autobahnpolizei nahmen in Fahrtrichtung München insgesamt 18 Kleintransporter und Pkw mit Anhänger und 20 Personen genauer unter die Lupe. Gegen vier Verkehrsteilnehmer wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige eingeleitet. Vier Personen mussten wegen Verstößen entsprechende Verwarngelder entrichten. Zum Beispiel weil die Fahrzeugbeleuchtung nicht funktionierte, es Ladungsverstöße gab oder die Hauptuntersuchung überfällig war. Bei einem Kleintransporter ermittelten die Beamten eine Überladung um 24 %. In die Kontrollstelle fuhr auch ein besonderes Gespann. Auf dem Anhänger war ein Bobbycar verzurrt. An der Ladungssicherung hatten die Kontrollierenden hier nichts auszusetzen.

Die Beamten der Kontrollgruppe zogen auf der Gegenseite der A 9 insgesamt zehn Lkw bzw. Fahrzeuggespanne des Schwerlastverkehrs in die Kontrollstelle Parkplatz Kuhberg. Darunter befand sich ein Gefahrguttransport, dessen Fahrer die erforderlichen Beförderungspapiere für seine Fracht nicht mitführte und sich daher eine Anzeige nach „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt“ einhandelte, wofür eine Geldstrafe zu erwarten ist. Und dem Fahrer wurde die Weiterfahrt so lange untersagt, bis er die erforderlichen Dokumente vorweisen konnte. Unter den kontrollierten Lkw befand sich auch ein Abfalltransportfahrzeug. Drei weitere Fahrzeuge musste wegen mangelhafter Ladungssicherung die Fahrt so lange unterbrechen, bis die Mängel behoben waren. Die Beamten der Kontrollgruppe gewerblicher Güter- und Personenverkehr der Autobahnpolizeiinspektion leiteten drei Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ein, erhoben bei vier Fahrern Verwarngelder und forderten mit entsprechenden Bescheinigungen die Fahrer auf,binnen einer Frist von zehn Tagen, Fahrzeugmängel zu beheben oder fehlende Dokumente bei der Polizeidienststelle nachzuweisen.

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