Tierseuchenübung: Thüringen bereitet sich auf die afrikanische Schweinepest vor

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Vom 13. bis 15. Oktober 2020 wurde in ganz Thüringen eine Tierseuchen-Krisenübung zum Thema „Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Wildschwein“ durchgeführt. Beteiligt waren alle 21 kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter sowie das am Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) angesiedelte Landestierseuchen-Krisenzentrum mit ca. 30 Mitgliedern. Im Rahmen der Übung waren auch weitere Akteure beteiligt, so z.B. die Unteren Jagdbehörden (UJB), ThüringenForst und das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR). Das TLV hatte die Aufgabenstellungen entworfen und überwachte und koordinierte die fachliche Zusammenarbeit während der Übung.

Trotz des sehr herausfordernden Szenarios mit Beteiligung aller Landkreise kann nach Ablauf der drei vergangenen Übungstage festgestellt werden, dass die Veterinärbehörden sehr gut auf den Ernstfall vorbereitet sind. Die Aufgabenstellungen wurden mit sehr viel Engagement, Fachkenntnis und teilweise auch Kreativität bei der Erschließung von Ressourcen abgearbeitet. Letzteres ist insbesondere durch die neuen Herausforderungen, die die Bekämpfung einer Wildseuche an alle Behörden stellt, auch dringend notwendig. So musste Personal für die fiktive Durchführung einer flächendeckenden Kadaversuche rekrutiert werden. Gemeinsam mit den UJB wurde eine mögliche Strategie zur Verminderung der Wildschweindichte in einem bestimmten Gebieten ausgearbeitet. Auch in dieser Übung zeigte sich wieder, dass eine zentrale Koordinierung der Maßnahmen durch das Landestierseuchenkrisenzentrum hilfreich und wichtig ist. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass im speziellen Fall der ASP vor allem die Personal- und Materialbeschaffung zentrales Thema sein wird.

Das Auffinden von verendeten Tieren, deren Bergung und schnellstmögliche Beprobung sind wichtige Punkte im gesamten Komplex der ASP-Bekämpfung. Hierbei kann die Bevölkerung mithelfen. So ist jeder, der als Jäger oder als Spaziergänger in Wald oder Feld unterwegs ist, aufgefordert, Feststellungen wie tote Wildschweine, aber auch Verwesungsgeruch oder Knochen, unter möglichst genauer Angabe des Fundortes beim örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden (https://www.thueringen.de/th7/tlv/lmsicher/lmueberwach/aemter/index.aspx). Für den Finder besteht dabei keine Gefahr, da die Erkrankung für den Menschen (oder auch Hund) nicht gefährlich ist, jedoch sollten Kadaver oder Reste davon aus hygienischen Gründen nicht berührt werden. Auch dürfen Kleidung oder Ausrüstung, die im Wald getragen wurden, niemals mit Hausschweinen in Kontakt kommen. Für Fragen rund um das Thema Afrikanische Schweinepest stehen die örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter zur Verfügung.

Quelle

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