Thüringen: Schloss Hummelshain soll kein zweiter “Fall Reinhardsbrunn” werden

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Zu den Bemühungen des Freistaates, eine drohende Zwangsversteigerung von Schloss Hummelshain abzuwenden und eine Einigung zwischen den verschiedenen Parteien – der derzeit im Grundbuch eingetragenen Eigentümerin, den Grundschuldgläubigern und dem Insolvenzverwalter der vormaligen Eigentümerin – zu erreichen, erklärt der Thüringer Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff:

„Mein Ziel ist es, Schloss Hummelshain als kulturhistorisch wertvollen Ort zukunftssicher zu gestalten. Dazu müssen wir das Grundstück in verlässliche Hände legen, damit es auch mit öffentlicher Unterstützung saniert und einer dauerhaften Nutzung zugeführt werden kann. Die dafür notwendige Einigung kam bisher trotz intensiver Gespräche unter Moderation der Kulturabteilung der Staatskanzlei nicht zustande.

Ich appelliere dringend an den bisherigen Eigentümer und das von ihm repräsentierte Unternehmen, eine Entwicklung wie bei Schloss Reinhardsbrunn zu vermeiden. Es soll nicht erneut ein Schloss nachhaltig geschädigt werden, weil persönliche Interessen über den Schutz und die Denkmalpflege des historischen Bauwerks triumphieren. Ich danke dem örtlichen Freundeskreis des Schlosses ausdrücklich für ihren ehrenamtlichen Einsatz zur Erhaltung und Sicherung des Jagdschlosses.“

Hintergrund: Die Schwierigkeit besteht darin, dass sich jede einzelne Partei, die Ansprüche an das Grundstück hat, zustimmen und sich auf einen Vergleich einlassen muss. Das liegt bisher trotz etlicher Verhandlungen nicht vor. Die Verhandlungen werden zurzeit fortgesetzt und eine Aufhebung des Termins am Zwangsvollstreckungsgericht beantragt. Die Untere Denkmalschutzbehörde und das Landesamtamt für Denkmalpflege sind derzeit in Abstimmung zum Vorgehen. Die zuständigen Aufsichtsbehörden veranlassen das Notwendige, um Schaden von dem Schloss abzuwenden.

Quelle

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