SHK: neue Corona-Allgemeinverfügung mit neuen Einschränkungen

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Dem Gesundheitsamt des Saale-Holzland-Kreises wurden noch am 20.10.2020 sieben weitere Corona-Fälle gemeldet. Drei davon wurden im Rahmen der Kontaktpersonen-Nachverfolgung im Amt positiv getestet. Weiterhin kamen je ein Mann aus dem südlichen Kreisgebiet sowie aus dem östlichen Landkreis hinzu. Bei Tests in einem Unternehmen gab es einen weiteren positiven Befund – eine Frau aus dem östlichen Kreisgebiet. Beim 7. Fall handelt es sich um ein Kleinkind, das eine Kita in der VG Dornburg/Camburg besucht. Hier wurden bis Dienstagabend alle Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt ermittelt. Außer dem häuslichen Umfeld gibt es hier 35 Kontaktpersonen in der Kindertagesstätte, die alle unter Quarantäne gesetzt wurden.
Es gibt jetzt 53 aktive Corona-Fälle im Landkreis, davon werden 8 Personen stationär behandelt. 115 Fälle sind beendet.
256 Menschen befinden sich derzeit in Quarantäne, für 1.708 endete die Quarantänezeit bereit.
168 Personen nutzen aktuell das Online-Portal „Digitalvisite“, insgesamt waren es bisher 447.

Aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen mit dem Corona-Virus wird im Saale-Holzland-Kreis eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie legt strengere Schutzmaßnahmen und Beschränkungen des öffentlichen Lebens fest. So sind ab sofort bei privaten Feiern und nichtöffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur noch 15 und im Freien nur noch 25 Teilnehmer erlaubt. Öffentliche Veranstaltungen werden auf  50 Personen in geschlossenen Räumen bzw. 250 unter freiem Himmel beschränkt.
Auch die Maskenpflicht wird verstärkt.  Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht mehr nur in Geschäften, Bussen und Bahnen zu tragen, sondern in allen öffentlichen Gebäuden, auf den Fluren von Gaststätten und Hotels sowie überall da, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Ansonsten gelten die Vorschriften der Thüringer Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus. Volksfestähnliche Veranstaltungen etwa werden weiterhin nach dem § 7 Absatz 1 der geltenden Verordnung behandelt und bedürfen grundsätzlich der Erlaubnis.
Die Allgemeinverfügung wird am 22. Oktober in der Tagespresse veröffentlicht. Sie tritt am 23. Oktober in Kraft und gilt vorerst bis zum 8. November 2020.
Der komplette Text der Allgemeinverfügung inkl. Begründung: hier

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