Erstmals bereits am 19. Februar 2020 hat die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) darauf hingewiesen, dass im Thüringer Landeswahlgesetz eine Festlegung der im Falle einer vorzeitigen Neuwahl des Thüringer Landtags zu sammelnden Unterstützungsschriften fehlt. Unterstützungsunterschriften müssen diejenigen Parteien sammeln, welche noch nicht im Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind, damit sie Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stellen dürfen. Im Falle einer regulären Neuwahl des Thüringer Landtags beträgt die Zeitspanne vom frühesten Termin zur Aufstellung von Wahlbewerbern bis zur Abgabefrist für Wahlvorschläge etwa 14 bis 18 Monate. Im Falle einer vorzeitigen Neuwahl des Thüringer Landtags verkürzt sich diese Zeitspanne auf lediglich etwa vier bis fünf Wochen. Der Thüringer Landesverband der ÖDP hat sich mit einem Offenen Brief an die politisch Verantwortlichen gewandt und empfiehlt eine Orientierung an den hierfür in Rheinland-Pfalz getroffenen Regelungen. Dort müssen bei vorzeitigen Neuwahlen des Landtags für Landeslisten 20 Prozent und für Direktkandidaten 40 Prozent der für reguläre Neuwahlen benötigten Unterstützungsunterschriften gesammelt werden.
Dazu ÖDP-Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt (Landkreis Sonneberg): „Mit der ‚Thüringer Verordnung über die Abkürzung von Fristen und Terminen im Thüringer Landeswahlgesetz und in der Thüringer Landeswahlordnung für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Landtags‘ vom 27. Februar 2020 hat das TMIK nur halbe Arbeit geleistet. Die Problematik der Unterstützungsunterschriften hätte man hierbei gleich mit lösen können. Stattdessen hat das TMIK mit einer zweiten geplanten Verordnung versucht, die Kandidatenaufstellung für einen bis heute rein fiktiven Wahltermin bereits auf den 1. September 2020 vorzuverlegen. Wir haben wiederholt am 20. Mai, am 29. Juni und am 1. Juli 2020 die politisch Verantwortlichen sehr deutlich darauf hingewiesen, dass für eine solche Regelung wohl keine Rechtssicherheit gegeben wäre. Am 14 Juli 2020 wurde uns dann mitgeteilt, dass man Abstand von dieser geplanten Verordnung genommen hat. Sie wurde nicht verabschiedet, allerdings ohne eine Alternative anzubieten. Sollten die politisch Verantwortlichen hier nicht endlich und rechtzeitig tätig werden und sollte uns als ÖDP deshalb die Teilnahme an der möglichen vorgezogenen Neuwahl des Thüringer Landtags am 25. April 2021 nicht gelingen, so werden wir diese Wahl und deren Ergebnis anfechten.“