Das Bildungsministerium stellt sein Vorsorge-Testsystem auf Schnelltests um. Mit der heutigen Unterzeichnung einer Fortführungs-Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen können, statt wie bisher PCR-Tests, nun Antigen-Schnelltests für Beschäftigte an Schulen, in Kindertageseinrichtungen und in stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe zum Einsatz kommen.
Gegenüber dem bisherigen Testverfahren liegen die Ergebnisse damit zukünftig binnen weniger Minuten vor. Pädagoginnen und Pädagogen haben damit sofortige Klarheit darüber, ob Sie Trägerinnen oder Träger des Virus sind. Auch weiterhin gilt, dass die Tests symptomfrei und auch unabhängig von Risikomerkmalen auf freiwilliger Basis durchgeführt werden können. Bei einem positivem Testergebnis muss der Befund anschließend durch einen PCR-Test bestätigt werden.
Darüber hinaus können am Testsystem beteiligte Arztpraxen zukünftig auch Schnelltests direkt in Einrichtungen durchführen.
Dazu Bildungsminister Helmut Holter: „Wir stehen im Wort, dass sich die Beschäftigten testen lassen können. Wir wollen die Schnelltests nun auch mehr und mehr direkt an die Schulen bringen. So wollen wir die Akzeptanz der Tests verbessern und erreichen, dass möglichst viele Beschäftigte sie in Anspruch nehmen. Immer wieder hören wir, dass lange Anfahrtswege und das lange Warten auf Ergebnisse in der Vergangenheit dazu geführt haben, dass die Tests noch nicht so breit genutzt wurden, wie es möglich war. Also haben wir das System weiter verbessert. Wir empfehlen allen Einrichtungen, von den bestehenden Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Auch damit können wir dazu beitragen, dass Schulen bis zum Vorliegen des Impfstoffs möglichst sichere Orte bleiben. Vor allem empfehlen wir dem Personal die Nutzung der Tests zu Beginn des neuen Jahres.“
Vorerst bleibt es im Thüringer Testsystem für Schulen und Kindergärten dabei, dass geschultes externes Personal die Tests durchführt. Die in der vergangenen Woche vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Änderung der „Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ermöglicht zwar nun auch die Abgabe von Antigen-Schnelltests direkt an Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 des Infektionsschutzgesetzes. Damit zusammenhängende Detailfragen, z.B. Kosten-, Abrechnungs- aber v.a. Durchführungsfragen müssen aber weiter geklärt werden. Dazu Minister Holter: „Die Weiterentwicklung unseres Thüringer Testsystems mit Schnelltests durch Arztpraxen bringt Thüringen jetzt voran. Schnelltests zur Selbstanwendung aber können, wenn überhaupt, nicht von heute auf morgen den Beschäftigten einfach so angeboten werden. Das braucht Vorlauf und muss intensiv diskutiert werden. Das Bildungsministerium wird das Testsystem weiterentwickeln, wo es nötig ist.“
Alle Beschäftigten, die im Freistaat Thüringen in staatlichen Schulen und in Schulen in freier Trägerschaft, in Kindertageseinrichtungen, in stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe, in Tagesgruppen sowie als Kindertagespflegeperson tätig sind, können die Testmöglichkeit bis auf Weiteres freiwillig wöchentlich in Anspruch nehmen. Das bisherige Verfahren dazu bleibt das gleiche wie seit Beginn des Schuljahres.
Anders als bislang gibt es zusätzlich zu der weiter fortbestehenden Möglichkeit, einen individuellen Termin zum Abstrich bei einer beteiligten Arztpraxis zu vereinbaren, nun die Möglichkeit, dass beteiligte Arztpraxen in den Einrichtungen vor Ort die Schnelltests und Abstriche durchführen.