Auf intensives Betreiben von Thüringen, das derzeit die Rechtsaufsicht über den MDR innehat, konnten sich die drei Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen einigen, nach knapp 30 Jahren erfolgreichen Aufbaus einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt den Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) zu reformieren. Nach Befassung durch das Thüringer Kabinett und Zuleitung an den Thüringer Landtag hat Ministerpräsident Bodo Ramelow heute (22. Dezember 2020) die Neufassung des MDR-Staatsvertrages unterzeichnet.
Die Neufassung enthält zahlreiche rechtliche und tatsächliche Neuerungen. Erforderlich wurden diese unter anderem vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Digitalisierung und den damit verbundenen Möglichkeiten und Erfordernissen. Außerdem soll der Staatsvertrag insbesondere dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung tragen, die Besetzung der Rundfunkgremien nur maximal bis zu einem Drittel aus staatsnahen Mitgliedern zu erlauben. Dazu Medienstaatssekretär Malte Krückels: „Es sollen die gesellschaftlich relevanten Gruppen in den Gremien vertreten sein, und da sind in den vergangenen knapp 30 Jahren einige hinzugekommen. Und dem müssen und wollen wir Rechnung tragen. Beispielsweise sollen die LSBTIQ* einen Sitz bekommen, die Migrantenverbände sollen einen Sitz bekommen – Gruppen, die bislang nicht repräsentiert waren. Die Gesellschaft ist bunter und breiter geworden, und diese Gesellschaft in ihrer Vielfalt soll auch im Rundfunkrat und im Verwaltungsrat abgebildet werden.“
Die rot-rot-grüne Landesregierung konnte mit dem Staatsvertrag darüber hinaus erreichen, dass die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Vertretungsrechte freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt werden und Veröffentlichungspflichten den Bürgerinnen und Bürger eine höhere Transparenz bieten.
Der Staatsvertrag regelt auch die Interessen der drei mitteldeutschen Länder an der gemeinsamen länderübergreifenden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt bezüglich einer künftig ausgewogeneren Ressourcenverteilung innerhalb des MDR und kann so auch zur Erhöhung der regionalen Identität beitragen. „Wir haben schon seit Jahren – zu Recht – beklagt, dass Thüringen als eines der drei Staatsvertragsländer zu wenig berücksichtigt ist bei den MDR-Arbeitsplätzen und bei den Produktionen“ so der Staatssekretär. „Wir haben vereinbart, dass es künftig einen Bericht dazu geben soll, der die Arbeitsplätze und das Produktionsvolumen bewertet. Dieser soll dann in den Gremien diskutiert und auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Wir wollen die aktuellen Entwicklungen – wie die Digitalisierung – genau betrachten und daraus ableiten, wie Thüringen angemessen und besser beteiligt wird.“