Mit dem Thüringer Landeshaushalt wurde auch ein Sonderstipendienprogramm für Künstler:innen beschlossen. Es betrifft die Bereiche Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Film/Video sowie Literatur. Gefördert werden allgemeine Arbeitsvorhaben mit einem Betrag von 4.000 Euro. Das Verfahren wird von der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen betreut; die Ausschreibung erfolgt noch im Januar 2021.
Der Thüringer Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff: „Die freiberuflichen Künstler:innen gehören zu den von den Einschränkungen besonders hart getroffenen Berufsgruppen. Das Programm will dazu ermutigen, auch in Krisenzeiten an der künstlerischen bzw. kulturellen Praxis festzuhalten. Kultur ist ein wichtiger Aspekt der Grundversorgung der Menschen – ein unverzichtbarer Beitrag für den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft und von elementarer Bedeutung für die Demokratie.“
Um die Vielfalt und Lebendigkeit der Thüringer Kulturszene trotz der Corona-Krise zu erhalten, bringt der Freistaat Thüringen ein weiteres Stärkungspaket für die Kultur auf den Weg. Es ist ausgestattet mit 1 Million Euro und geht damit über ein erstes Nothilfeprogramm des Sommers 2020 hinaus. Das neue Stipendienprogramm soll die nachweislich angespannte und partiell prekäre materielle Situation der Künstler:innen absichern und damit die Voraussetzungen schaffen, damit diese ihre Arbeit an eigenen Projekten fortsetzen und ihre künstlerischen Ziele weiterverfolgen können.
Das neue Stipendienprogramm richtet sich an freischaffende Künstler:innen mit Hauptwohnsitz in Thüringen, für welche die Pandemie-Maßnahmen existenzbedrohende ökonomische Folgen haben. Die Stipendien sollen die Kulturakteure dabei unterstützen, zukunftsweisende Konzepte und Formate zu entwickeln. Ausgelobt werden 250 Einzelstipendien in Höhe von je 4.000 Euro.
Weitere Informationen:
Wer?
Stipendien können freiberuflich tätige Künstler:innen der Sparten Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Film und Literatur erhalten, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Thüringen haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Die künstlerische Tätigkeit muss auf den Haupterwerb gerichtet sein.
Was?
Gefördert werden künstlerische Vorhaben bzw. Projekte. Dazu gehört auch die Entwicklung oder die Umsetzung neuer kreativer Ansätze der Kunstvermittlung. Das Stipendium ist offen für unterschiedliche Ideen und Formate. Dabei können auch die sich in der Krise entwickelnden alternative Kommunikations- und Interaktionstechniken aufgegriffen werden sowie die Restrukturierung schöpferischer Arbeitsprozesse oder die Erprobung digitaler, webbasierter Vermittlungsformen umgesetzt werden.
Beispiele für förderfähige Vorhaben: Formatentwicklung für die zukünftige künstlerische Arbeit, Online-Konzerte, Komponieren, Einstudierung von Werken/Repertoirepflege, Online-Ausstellung, Online-Mitmachprojekte, Recherchearbeiten für künftige Projekte, Schreiben von Manuskripten und Konzepten, Online-Kurse, interaktive Projekte, Online-Kooperationen bei interdisziplinären Arbeiten etc.
Wie?
Die Stipendien können ab Montag, 25. Januar 2021, bei der Thüringer Kulturstiftung ausschließlich über ein Online-Formular, abrufbar unter www.kulturstiftung-thueringen.de, beantragt werden.
Die Entscheidung über einen Antrag obliegt der Geschäftsstelle der Kulturstiftung.
Zuwendungszweck
Die Zuwendung ist ein Stipendium zur Unterstützung künstlerischer Arbeit. Es dient der Realisierung eines künstlerischen/kulturellen Projekts.
Spezifika
Voraussetzung: existenziell schwierige Situation durch Corona
Einzelstipendium: 4.000 Euro
Online-Antrag auf der Website: ab 25.1.2021
Einreichung der Anträge: bis 25.2.2021
Entscheidung: 26.3.2021
Ziel: Realisierung eines Projektes