Thüringen: Abschaffung des Solidaritätszuschlags entlastet bis in den vierstelligen Bereich

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Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) begrüßt die zum 01.01.2021 in Kraft getretene teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Für über 90 Prozent aller Lohn- bzw. Einkommensteuerzahler entfällt dieser zu Beginn des Jahres komplett.

Finanzministerin Taubert dazu: „Die Neuregelung zum Solidaritätszuschlag kommt zur richtigen Zeit. Gerade jetzt können Empfänger kleiner und mittlerer Einkommen die finanzielle Entlastung gut gebrauchen.“ Je nach Familienstand und Höhe des Einkommens mindert sich die Steuerlast bis in den vierstelligen Bereich.

Mit der Gesetzesänderung wird zum Jahresbeginn ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene umgesetzt. Die Thüringer Finanzministerin hatte sich öffentlich wiederholt für die solidarische Neuregelung ausgesprochen.

Zukünftig wird der Solidaritätszuschlag nicht mehr erhoben, sofern das Brutto-Jahreseinkommen unterhalb von rund 73.000 Euro liegt (Alleinstehende). Bei Ehegatten entfällt die Abgabe bis zu einem gemeinsamen Jahresbrutto von circa 151.000 Euro. Oberhalb dieser Grenzen wird der Solidaritätszuschlag schrittweise an den bisherigen Satz angepasst. Das Gesetz gliedert sich damit in die Strategie einer sozial gerechten und finanziell soliden Steuerpolitik ein.

Die Neuregelung gilt dabei nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Selbstständige und Gewerbetreibende profitieren, sofern Sie ihr Unternehmen in Form eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft führen, gleichermaßen. Unverändert werden den Solidaritätszuschlag Spitzenverdiener mit einem Bruttoeinkommen jenseits von 109.000 € entrichten müssen. Er fällt weiterhin auch auf die Körperschaftsteuer sowie auf Einkünfte aus Kapitalvermögen an.

Der Solidaritätszuschlag wurde erstmals 1991 als Zuschlag auf die Einkommensteuer erhoben. Mit der Steuer sollten nach der Wiedervereinigung verschiedene Projekte zur Angleichung der neuen Länder finanziert werden. 

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