Thüringen: 2,5 Millionen kostenlose Masken für Menschen mit geringem Einkommen

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Das Thüringer Gesundheitsministerium stellt kurzfristig unentgeltlich medizinische Masken (FFP2- und OP-Masken) für Menschen mit geringen Einkommen zur Verfügung. Einem Antrag zur Umwidmung vorhandener Bestände im Pandemielager des Landes hat das Thüringer Finanzministerium heute stattgegeben.

Dazu erklärt Gesundheitsministerin Heike Werner: „Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen weisen medizinische Masken eine höhere Schutzwirkung auf als Alltagsmasken. In Anbetracht dessen und des nach wie vor viel zu hohen Infektionsgeschehens liegt es in unser aller Interesse, auch für Menschen mit niedrigen Einkommen den größtmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten. Dafür nutzen wir nun vorhandene Lagerbestände an medizinischen Schutzmasken des Landes.“

Die seit gestern in Thüringen geltende Corona-Sonderverordnung sieht eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Arztpraxen und therapeutischen Praxen vor. Um die zügige Umsetzung dieser Vorgaben im Sinne des Infektionsschutzes sicherzustellen, sollen Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kostenfreie FFP2- bzw. OP-Masken vom Land zur Verfügung gestellt bekommen. Das umfasst einen Personenkreis von insgesamt etwa 105.000 Leistungsberechtigten.

„Uns ist ganz klar, dass nicht alle Menschen sich die Beschaffung medizinischer Masken leisten können. Denn in der Regelbedarfsbemessung werden solche Ausgaben bisher nicht berücksichtigt. Das soll aber kein Grund sein, im schlimmsten Fall die Maskenpflicht zu verweigern. Die Masken werden den Landkreisen und kreisfreien Städten nun unbürokratisch zur Verfügung gestellt. Die Verteilung an die genannten Personengruppen erfolgt dann eigenverantwortlich vor Ort“, fährt die Ministerin fort.

Aus den Beständen des Pandemielagers sollen zu diesem Zweck 2,5 Millionen medizinische Masken entnommen werden, davon 500.000 FFP2-Masken und zwei Millionen sogenannte OP-Masken. Dies ergibt als Orientierungswert rund vier FFP2-Masken und 19 OP-Masken pro Leistungsberechtigtem oder Leistungsberechtigter. Die Gesamtzahl der Masken wird nach dem Anteil der Leistungsberechtigten in den oben genannten Sozialleistungssystemen in den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeteilt.

Es wird davon ausgegangen, dass die Masken hauptsächlich an Personen im Alter von 15 bis 59 Jahren ausgegeben werden. Selbstverständlich können auch ältere Personen je nach Bedarfslage und Nachfrage vor Ort bedacht werden, auch wenn diese Personen bereits entsprechende Masken über den Bund beziehungsweise die Krankenkassen erhalten. Für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren erlaubt die aktuelle Corona-Sonderverordnung weiterhin das Tragen herkömmlicher Mund-Nasen-Bedeckungen.

Mit der Bereitstellung von rund 23 Masken (als Orientierungswert) pro Person kann ein Zeitraum von mehreren Wochen abgedeckt werden, bis die derzeit in der politischen Diskussion befindlichen Leistungen durch den Bund erfolgen.

Die Reserven im Pandemielager waren vor allem zu Beginn der Pandemie zur Überbrückung möglicher Lieferengpässe aufgebaut worden, welche sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr derartig darstellen. Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden heute über das weitere Verfahren und die auf sie entfallenden Maskenmengen informiert.

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