Thüringen: Einmalzahlung zum Studienstart in Höhe von 500 Euro als Zuschuss

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Das Wissenschaftsministerium unterstützt Studienanfängerinnen und Studienanfänger, die in Thüringen studieren wollen und aus einkommensschwächeren Familien kommen, künftig mit dem „StudiumThüringenPlus“ beim Eintritt in den Hochschulalltag: Dazu greift das Land diesen Erstsemestern mit einer Einmalzahlung zum Studienstart in Höhe von 500 Euro als Zuschuss für die studentische Erstausstattung unter die Arme. Die Laufzeit des Programms reicht zunächst bis zum Beginn des Wintersemesters 2023/2024. Das kündigte Thüringens Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee heute an. Das Geld aus „StudiumThüringenPlus“ könne z.B. für einen Laptop, Bücher, die Kosten eines noch erforderlichen Sprachkurses oder andere für den Studienstart benötigte Dinge oder studienbezogene Aufwendungen eingesetzt werden.

„Der Einstieg ins Studium ist nicht nur aufregend, er ist vor allem auch teuer. Mit der Erstsemester-Starthilfe geht es uns darum, gerade einkommensschwächeren Studierenden den Schritt in das akademische Leben zu erleichtern und dafür zu sorgen, dass sie bereits zum Studienbeginn die erforderliche Ausstattung haben und sich auf ihre Lehrveranstaltungen konzentrieren können“, sagte Tiefensee.

Mit „StudiumThüringenPlus“ greife er auch eine Initiative auf, die innerhalb der rot-rot-grünen Koalition bereits diskutiert worden sei, so der Minister. Er gehe davon aus, dass ein solches Angebot – neben z.B. einem exzellenten Lehrenden/Studierenden-Verhältnis oder der guten Verfügbarkeit von saniertem und preisgünstigem studentischem Wohnraum – Thüringen im Wettbewerb der Hochschulstandorte noch attraktiver mache. An den Bund richtete der Minister zugleich die Forderung, ein solches Starthilfe-Paket für Studienanfänger auch deutschlandweit aufzulegen. Beantragen können das „StudiumThüringenPlus“ alle Studienanfängerinnen und Studienanfänger, die sich erstmals für ein Präsenzstudium an einer Thüringer Hochschule immatrikuliert haben und über eine BAföG-Berechtigung verfügen; der Zugang zur Starthilfe soll dabei möglichst unbürokratisch gestaltet werden.

Neben der generellen Unterstützung für den Studieneinstieg wolle das Land aber auch die derzeit geltenden speziellen Regelungen für das Studieren unter Corona-Bedingungen weiter verbessern, kündigte Tiefensee an. Dazu wird die bisherige, auf drei Monate angelegte „Corona-Finanzhilfe Thüringen“ für Studierende in finanziellen Schwierigkeiten in eine monatliche Unterstützung umgewandelt. Damit bietet das Land neben der Corona-Bundeshilfe eine eigene regelmäßige Überbrückungsleistung an (wobei allerdings beide Leistungen nicht kumuliert werden können). Wie bisher beläuft sich die Corona-Finanzhilfe des Landes auf 800 Euro, die jeweils zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen gewährt wird.

Desweiteren spricht sich das Wissenschaftsministerium für eine pauschale Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit der Studierenden aus. Eine solche Verlängerung sollte das laufende Wintersemester 2020/2021 einschließen und bei Bedarf auf weitere Semester ausgedehnt werden können. Dafür muss der Thüringer Landtag mit dem Mantelgesetz II die gesetzliche Grundlage schaffen. In diesem Zusammenhang solle auch die Aussetzung der Zahlung von Langzeitstudiengebühren vom Sommersemester 2020 mindestens auf das Wintersemester 2020/2021 erweitert werden, so der Wissenschaftsminister.

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