Thüringen: Kita und Schulen öffnen ab 22. Feburar schrittweise

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Das Thüringer Kabinett hat am Dienstag den schrittweisen Wiederbeginn in den eingeschränkten Regelbetrieb an Schulen und Kindergärten in Thüringen beschlossen. Die dazu notwendigen Änderungen der Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung werden derzeit erarbeitet. Die Verordnung soll am 19. Februar in Kraft treten.

Bildungsminister Helmut Holter hat die Pläne am Dienstag in der Regierungsmedienkonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt und erklärt dazu: „Die Infektionszahlen sind gesunken. Das hat Thüringen mit vereinten Kräften geschafft. Die Länder sind sich einig, dass Schulen und Kindergärten nun Priorität haben. Es ist gut, dass der eingeschränkte Betrieb an Schulen und Kindergärten wieder losgeht. Und es ist wichtig, dass er losgeht. Denn rechnet man vom 1. März an, dann haben wir in Thüringen noch 92 Schultage bis zu den Sommerferien. Es ist kein normales Schuljahr. Und wer glaubt, dass es noch ein normales Schuljahr wird, der irrt. Wir müssen diese 92 Schultage nutzen, um aus der schweren Situation herauszukommen und die Folgen für den Bildungsbereich Schritt für Schritt zu beseitigen. Ich bin fest überzeugt: Alle Schülerinnen und Schüler brauchen den Weg zurück in die Schulen, brauchen die Lehrerinnen und Lehrer, brauchen den Kontakt untereinander, das Miteinander, den Spaß und die Freude, trotz aller Beschränkungen, die es auch weiter wird geben müssen.“

Die Schritte im Einzelnen:

ab 22. Februar 2021:

  • Kindergärten und Primarstufe (Klassenstufen 1 bis 4) wechseln in den eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe Gelb)
  • Damit entfällt die Notbetreuung.
  • Die Betreuung und Beschulung erfolgen im Primarbereich in der festen Gruppe, alle Kinder gehen wieder jeden Tag zur Schule.

ab 1. März 2021:

  • Die Klassenstufen 5 und 6 wechseln in eingeschränkten Regelbetrieb.
  • Die höheren Klassenstufen (ab Klassenstufe 7) wechseln in den eingeschränkten Regelbetrieb, wenn im Gebiet des Schulträgers die 7-Tages-Inzidenz in den vorangegangenen 7 Tagen unter dem Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern liegt
  • eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet ab Klasse 5: entweder Unterricht in festen Gruppen oder mit Abstandsgebot (d.h. in kleineren Gruppen im Wechsel). Hier haben Schulen großen Handlungsspielraum.

Schülerinnen und Schüler können auf Antrag und nach Genehmigung durch die Schulleitung auch ohne Vorlage medizinischer Gründe von der Präsenzpflicht befreit werden.

Quelle

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