Die Weiterfahrt auf der A 4 wurde für einen Fahrzeugtransport in der Nacht zu Dienstag durch Autobahnpolizisten unterbunden. Ein Verkehrsteilnehmer alarmierte zwischen den Anschlussstellen Erfurt-Ost und Erfurt-West die Einsatzkräfte, da die obere Ladefläche des Aufliegers schief hing und somit ein Risiko für die Ladungssicherung angenommen wurde. Der Verdacht der technischen Mängel bestätigte sich bei der sich anschließenden Kontrolle auf einem Rastplatz. Diese waren so gravierend, dass die Weiterfahrt bis zur Behebung untersagt wurde. Zum einen war der Sattelzug für neun Pkw zu klein und somit überladen. Es wurden Defekte an der Hydraulikanlage des Anhängers und des Lkws festgestellt. Um die obere Ladefläche behelfsmäßig zu stützen, hatte man eine Eisenstange zwischen die Ladeebenen geklemmt und mit einem Spanngurt am Rahmen fest gemacht. Druckluftverlust und eine Störung des Bremssystems, die auch im Display des Führerhauses angezeigt wurde, kamen auf die Mängelliste. Es fehlten für mehrere Tage Nachweise des Fahrers für seine Fahrten. Es wurde ein Verfahren zur Einziehung des Wertersatzes aus der rechtswidrigen Tat, die sogenannte Vermögensabschöpfung, gegen die Verantwortlichen des Unternehmens eingeleitet, für das der Lkw-Fahrer unterwegs war. Der Mann konnte seinen Weg erst fortsetzen, als er die Mängel an seinem Lkw behoben hatte. Die Pkw der oberen Ladeebene wurden auf ein anderes Fahrzeug umgeladen und die notwendigen Reparaturen durchgeführt. Am Dienstagabend war die Fahrzeugsicherheit hergestellt und die Parkkralle konnte wieder entfernt werden.