Thüringen: Impfungen nun auch für unter 65-Jährige regulär möglich

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Thüringen wird ab heute erstmals Impftermine für unter 65-Jährige der zweithöchsten Prioritätsstufe anbieten. Im Terminvergabeportal www.impfen-thueringen.de werden dafür ab 8:00 Uhr die Anmeldemöglichkeiten freigeschaltet.

Dazu erklärt Gesundheitsministerin Werner: „Wenn ich auf die vergangenen Wochen zurückschaue, dann haben wir Vieles richtig gemacht. Wir befinden uns bei den Erstimpfungen in ganz Deutschland weiter auf dem Spitzenplatz. Jetzt gehen wir den nächsten folgerichtigen Schritt. Das ist eine wichtige Nachricht, denn ich weiß, dass das viele Menschen mit Behinderungen, Vorerkrankungen oder Beschäftigte in medizinischen Bereichen, die noch nicht an der Reihe waren, sehr dringend auf eine Impfung warten.“

Weil es nicht möglich ist, sofort allen Impfberechtigten der nächsten Priorisierung eine Impfung anbieten zu können, muss es allerdings festgelegte Zwischenstufen geben. Diese Zwischenstufen folgen den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

„Solange sich die Menge der gelieferten Impfstoffe nicht deutlich steigert, kann auch die Öffnung der zweiten Priorisierungsstufe nur schrittweise erfolgen. Darüber hinaus ist das nur für den AstraZeneca-Impfstoff und damit für Menschen unter 65 Jahren möglich. Es ist also weiter Geduld gefragt“, so die Ministerin weiter.

Demzufolge können ab morgen folgende Personengruppen der Unterpriorisierungsstufe 2.1 im Alter von unter 65 Jahren Impftermine buchen:

  • Personal mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen mit Patientenkontakt, zum Beispiel
  • hausärztliche und pädiatrische Praxen
  • Medizinische Versorgungszentren
  • Personal in HNO-, Augen-, Zahn-Kliniken oder -Praxen, das nicht in die Priorität 1 gehört (also regelmäßig unmittelbaren Patientenkontakt hat, aber keine aerosolgenerierenden Tätigkeiten ausübt)
  • Abstrichzentren
  • Medizinisches Personal des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Patientenkontakt, zum Beispiel sozialpsychiatrischer Dienst, zahnärztlicher Dienst, kinder- und jugendärztlicher Dienst, amtsärztlicher Dienst etc.
  • Personen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung in stationären oder teilstationären Einrichtungen
  • Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung
  • Personen mit Down-Syndrom (Trisomie21)
  • Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind

Natürlich können sich auch Personen der höchsten Priorisierung weiter mit den zuvor genannten Personengruppen für einen Impftermin anmelden.

Darüber hinaus sollen kurzfristig Impftermine für das pädagogische Personal in Kindergärten und Grundschulen bereitgestellt werden. Die notwendige Anpassung der Corona-Impfverordnung des Bundes vorausgesetzt, könnten die Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, Hortnerinnen und Hortner sowie Erzieherinnen und Erzieher in den Kindergärten bereits am Sonntag starten. Termine dafür sollen ab Donnerstag vergeben werden.

„Allen anderen Impfinteressierten der zweiten Priorisierungsstufe im Alter von unter 65 Jahren wollen wir ebenfalls zügig eine Perspektive bieten“, so Ministerin Werner weiter. „Entsprechende Impfstofflieferungen vorausgesetzt, sollen ab Mitte März die ersten beiden großen Thüringer Impfzentren in Erfurt und Gera öffnen. Dort wären bis Ende März rund 60.000 Impftermine möglich. Allerdings fehlen noch verbindliche Lieferangaben des Herstellers AstraZeneca über die neunte Kalenderwoche hinaus.“

Demzufolge könnten in einem weiteren Schritt ab Mitte März auch die folgenden Personengruppen ein Impfangebot erhalten (Unterpriorisierung 2.2):

  • Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf
  • Bewohnerinnen und Bewohner (unter 65 Jahre) und Tätige in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge oder Obdachlosenunterkünften
  • Personen, die in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von alten und pflegebedürftigen Personen oder von schwangeren Personen
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit moderatem Expositionsrisiko, beispielsweise in Hebammenpraxen, Geburtshäusern, Blut- und Plasmaspendediensten sowie Heilmittelerbringer

In der Unterpriorisierung 2.3 würden im Anschluss folgen:

  • Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind

„Unser Ziel ist es, bis Ostern etwa zehn Prozent der Thüringerinnen und Thüringer eine Erstimpfung zu ermöglichen. Das wären etwa 120.000 Erstimpfungen bis Ende März. Dafür bauen wir die Kapazitäten auf und darauf sind wir vorbereitet“, so Werner abschließend.

Die zuvor beschriebene Vorgehensweise gilt für den Impfstoff von AstraZeneca und Personen, die jünger als 65 Jahre alt sind. Die Impfstoffe von BioNTech und Moderna werden vorerst auch weiter vorrangig in den Pflegeeinrichtungen und Impfstellen an die über 80-Jährigen verimpft.

Ab dem zweiten Quartal rechnen wir mit einem deutlichen Anstieg der Liefermengen des Impfstoffs von BioNTech/Pfizer, welcher auch für die Altersgruppen über 65 Jahre und über 70 Jahre geeignet ist. Es ist davon auszugehen, dass damit das Impftempo deutlich gesteigert werden kann und es dann hoffentlich auch zügig eine Impf-Perspektive für diese Altersgruppe gibt.

Weitere Informationen und eine Übersicht über die Unterpriorisierungsgruppen gibt es unter:

https://www.tmasgff.de/covid-19/impfreihenfolge

Quelle

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