Erfurt: Verbot der Großdemonstration

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Die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Erfurt hat die für Samstag, den 27. Februar, angemeldete Standkundgebung von Corona-Gegnern auf dem Erfurter Domplatz aus infektionsschutzrechtlichen Gründen untersagt. Das Verbot gilt auch für jede Form einer Ersatzveranstaltung an diesem Tag. Stadt und Polizei kündigten an, dass sie die Verbotsverfügung der Versammlungsbehörde am Samstag auf jeden Fall durchsetzen werden.

In einer achtseitigen Verbotsbegründung wurde der Anmelderin mitgeteilt, dass durch die Kundgebung „das Grundrecht Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ verletzt würde. Die Infektionsgefahr sei zu groß, wenn Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet nach Erfurt kommen – zumal nicht zu erwarten ist, dass sich alle Teilnehmenden an Infektionsschutzmaßnahmen wie Abstände einhalten und Maske tragen auch halten werden. Insofern dient das Verbot dazu, die Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 zu verhindern.

Seit Tagen werben die Veranstalter des Bündnis „Thüringen steht zusammen“ thüringen- und bundesweit für die Kundgebung und haben 10.000 Teilnehmende angemeldet. Mit dem Verbot durch die Versammlungsbehörde der Stadt geht auch die Auflage einher, dass die Anmelderin bis Donnerstagmittag das Verbot in den sozialen Medien und auf sonstigen Plattformen, auf denen für die Kundgebung geworben wird, bekanntgeben muss. Macht sie das nicht, droht ihr ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro.

Quelle: Stadt Erfurt.

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