Im Pandemiejahr 2020 wurden so viele Wohnungen neu gebaut wie seit 20 Jahren nicht. Dies ist ein Ergebnis der vor zweieinhalb Jahren gestarteten Wohnraumoffensive der Bundesregierung. Das Ziel, in dieser Wahlperiode 1,5 Millionen neue Wohnungen zu schaffen, komme in Sicht, so Bundeskanzlerin Merkel am Dienstag bei der digitalen Bilanzkonferenz zur Wohnraumoffensive.
„Wir haben alle zentralen Maßnahmen umgesetzt. Die Bauwirtschaft war trotzPandemie der Motor der deutschen Wirtschaft schlechthin. Wir haben 1,2Millionen neue Wohnungen geschaffen, hinzu kommen 770.000 erteilteBaugenehmigungen. Das ist ein gigantisches Wohnungsbauprogramm“, zog Bauminister Horst Seehofer Bilanz. Damit werde das gesetzte Ziel erreicht, in dieser Legislaturperiode 1,5 Millionen Wohnungsbauten fertiggestellt oder auf den Weg gebracht zu haben. Allein im vergangenen Jahr wurden 300.000 neue Wohnungen fertiggestellt – so viele wie seit 20 Jahren nicht.
Förderung verstetigen
Das Baugewerbe laufe auf Hochtouren und habe sich in der Pandemie als Motor der Wirtschaft bewiesen. Mit den Entscheidungen des Wohngipfels im September 2018 habe die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für neuen und zugleich bezahlbaren Wohnraum gesetzt. Nun gelte es, diese Initiativen zu verstetigen und auszubauen, betonten Bundeskanzlerin Merkel und Minister Seehofer. Bundesfinanzminister Olaf Scholz fügte hinzu, dass beim Anstieg der Wohnungsbauzahlen weiter Tempo gemacht werden müsse.
Wachstum in Bahnen
In der Pandemie habe das Thema Wohnen noch an Bedeutung und Emotionen gewonnen, betonte Kanzlerin Merkel. Da die Wohnung in dieser Situation auch ein Rückzugsort ist, „auf den viele jetzt angewiesen sind, weil sie nicht so viel rauskönnen“. Die Frage der Wohnungswirtschaft und des Wohnungsbaus sei „ein Paradebeispiel für das Funktionieren oder Nichtfunktionieren der Sozialen Marktwirtschaft“. Um Investitionen auf dem Wohnungsmarkt anzureizen und gleichzeitig Bezahlbarkeit zu sichern, brauche es Leitplanken.
Dauerhafte Förderung von Sozialwohnungen
Der Bund kann durch die Grundgesetzänderung von 2019 wieder dauerhaft den sozialen Wohnungsbau fördern. Er stellte allein in dieser Legislaturperiode fünf Milliarden Euro für solche Projekte bereit, so viel wie noch nie, erklärte Seehofer. Auch in Zukunft sind jährlich eine Milliarde Euro an Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau eingeplant. Damit könne das mit den Ländern 2018 vereinbarte Ziel, 100.000 neue Sozialwohnungen zu schaffen, sogar übertroffen werden. Die Bundeskanzlerin betonte allerdings auch, „dass wir hiermit noch lange nicht am Ende dessen sind, was gebraucht wird.“
Investieren in Wohnungsbau erleichtert
Als ein sehr nachgefragtes Instrument zur Förderung des Wohnungsbaus hat sich das Baukindergeld erwiesen: Bereits 310.000 Familien haben diesen Zuschuss seit September 2018 beantragt. Bundesminister Seehofer betonte dabei ausdrücklich, dass viele Einkommensgruppen von der Förderung profitieren würden. Dem fügte die Kanzlerin hinzu, auch die neuen Sonderabschreibungen für den Miet- und den Mitarbeiterwohnungsbau und die Wohnungsbauprämie hätten zum Wohnungsbau beigetragen.
Zukunftsaufgaben: Klimaschutz und Städtebau
Die Wohnraumoffensive berücksichtigt auch die Anforderungen an Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudesektor. Eine „Sanierungswelle im Bestand“ haben das neue, vereinheitlichte Energiesparrecht und die besseren Förderbedingungen für energieeffiziente Gebäude und Heizungen ausgelöst, berichtete Merkel. Ebenso werden Städtebauförderung und die Entwicklung der Innenstädtein den nächsten Jahren eine wichtige Rolle spielen. Der Bund fördert den Städtebau seit 2019 mit jährlich 790 Millionen Euro.
Rechtsänderungen für bezahlbare Mieten
Die große Spannbreite der Mietpreise habe erhebliche Auswirkung auf die Lebenssituation der Menschen. Es sei deshalb richtig, dass sich der Wohnungsgipfel 2018 auch mit Wohnkosten in Ballungsgebieten befasst habe, so die Kanzlerin. Inzwischen flache die Mietendynamik ab. Nach Jahren deutlicher Steigerungen der Angebotsmieten ist seit 2019 und besonders im zweiten Halbjahr 2020 durchschnittlich eine bundesweite deutliche Verlangsamung der Mietenanstiege zu erkennen, zeigen aktuelle Zahlen.
Mietpreisbremse leistet Beitrag
Einen Beitrag zu bezahlbaren Mieten leiste die Mietpreisbremse, die bis 2025 verlängert wurde. Die Bundesregierung hat Änderungen beim qualifizierten Mietspiegel im Dezember 2020 auf den Weg gebracht. Mit der Mietrechtsanpassung von 2019 können Mieter bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse zu viel gezahlte Miete einfacher zurückzufordern. Ebenfalls trage der längere Betrachtungszeitrum von sechs Jahren bei der ortsübliche Vergleichsmiete dazu bei, den Anstieg der Mietpreise weiter zu dämpfen, ergänzte Bundesjustizministerin Lambrecht.
Merkel und Seehofer betonten die Bedeutung des im November vorgelegten Gesetzentwurfs zur Mobilisierung von Bauland. Damit sollen Mieterinnen und Mieter Schutz vor der Umwandlung bestehender Miet- in Eigentumswohnungen erhalten. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten.
Wohngeldreform sorgt für automatische Anpassung
Seit dem 1. Januar 2020 haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld, auch wurde der Betrag angehoben. Ab 2022 wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. In den vergangenen Jahrzehnten musste jede Anpassung beim Wohngeld immer wieder erkämpft werden. Das sei nun vorbei. „Wir haben in dieser Legislaturperiode also nicht nur das Wohngeld erhöht, sondern wir haben auch eine Verlässlichkeit für die Zukunft geschaffen“, so Merkel. Rund 660.000 einkommensschwache Haushalte profitieren von gleich zwei Wohngelderhöhungen.