Weimar: Schülerbeförderungskosten können teilweise erstattet werden

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Aufgrund von vermehrten Anfragen zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten während der Pandemiezeit informiert die Stadtverwaltung darüber, dass Kosten für die Schülerbeförderung nur dann erstattet werden können, wenn auch tatsächliche Schulwege zurückzulegen sind. Dies gilt für alle Formen von Fahrscheinen.

Sofern Monatsfahrkarten im Rahmen eines Abos erworben wurden, können auch diese Kosten nur (teilweise) erstattet werden, wenn nachweislich durch Bestätigung der Schule diese auch besucht wurde.

Falls aufgrund der aktuellen Lage (z.B. aufgrund von Wechselmodellen bei der Beschulung in Präsenz- und Distanzunterricht) die Kündigung eines Abos erfolgen soll, ist dies jederzeit bis zum 10. eines jeden Monats zum darauffolgenden Monat bei der Stadtwirtschaft möglich.

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