Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als zuständige Bundesoberbehörde hat heute den Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelhof im Weimarer Land bestätigt. Dieser Betrieb hat vor kurzem Tiere aus einem Betrieb in Nordrhein-Westfalen, Kreis Paderborn, zugekauft, wo ebenfalls das für Geflügel hochpathogene Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen wurde. Nach amtlicher Bestätigung werden nun Restriktionszonen mit einem Radius von drei Kilometern (Sperrbezirk) und zehn Kilometern (Beobachtungsgebiet) errichtet sowie weitere Untersuchungen sowohl in näherer Umgebung als auch in Beständen, die Junghennen des Geflügelhofes erworben haben, durchgeführt.
Auch aus den Kreisen Saale-Holzland, Weimarer Land und der Stadt Erfurt wurden klinische Verdachtsfälle auf Geflügelpest gemeldet, die derzeit labordiagnostisch abgeklärt werden. Eine weitere Ausbreitung des Seuchengeschehens kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher ausgeschlossen werden. Betroffene Bestände, in denen das Virus nachgewiesen wurde, werden gesperrt und das Geflügel muss unter Aufsicht der Amtstierärzte tierschutzgerecht getötet werden.
Alle Veterinärämter in Thüringen passen ihre Aufstallungsverfügungen für Geflügel an die derzeitige Hochrisiko-Lage an. Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner ruft sowohl die kommerziellen als auch die Hobby-Geflügelhalter auf, Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen zu zeigen und insbesondere Erkrankungen ihres Geflügels umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Das derzeitige Influenza-A-Virus ist sehr aggressiv. Erkrankte Tiere zeigen schwere Symptome und verenden zahlreich.
In Deutschland und in Europa ist es bisher nicht zu einer Übertragung des aktuellen Geflügelpest-Virus auf den Menschen gekommen. Es handelt sich um einen Virustyp, der bereits seit Monaten in der Wildvogelpopulation kursiert und über den Vogelzug schon zu Beginn des Winters nach Deutschland eingetragen wurde.
Als Vorsichtsmaßnahme sollten Personen, die in intensiven Kontakt mit infiziertem Geflügel kommen, für mindestens zehn Tage auf das Auftreten von respiratorischen Symptomen bzw. Bindehautentzündungen achten. Falls Symptome auftreten, sollte unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch genommen und eine Testung auf Influenzaviren durchgeführt werden. Darüber hinaus gelten allgemeine Hygieneregeln. So sollten tote Vögel nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Falls es doch zu einem Kontakt gekommen ist, sollten die Hände gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden.
Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu melden. Von dort aus wird das Einsammeln und Beproben der Tiere organisiert.