SOK: Terminvergabe für Sonderimpfungen bis Gründonnerstag

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Buchung für zusätzliches Impfkontingent für den Saale-Orla-Kreis soll bis spätestens morgen freigeschaltet werden
Impfungen werden in Pößneck und Gera durchgeführt

Schleiz. Die Terminvergabe für die zusätzlichen 7000 Impfdosen für den Corona-Hotspot Saale-Orla-Kreis soll bis zum morgigen Gründonnerstag freigeschaltet werden. Diese Auskunft erhielt Landrat Thomas Fügmann am heutigen Mittwoch von der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. Unter Umständen werde die Terminbuchung im Online-Portal auf www.impfen-thueringen.de sogar schon im Laufe des heutigen Tages möglich sein.

Neben den Personen, die den Priorisierungsgruppen 1 („Höchste Priorität“) und 2 („Hohe Priorität“) angehören, können dann auch Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Saale-Orla-Kreis Termine buchen, die der Priorisierungsgruppe 3 („Erhöhte Priorität“) zugerechnet werden. Dazu gehören unter anderem alle Personen über 60 Jahre, alle Lehrer und Beschäftigten von Kindergärten oder auch Frauen und Männer, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind.

Buchbar werden die Termine für die Impfstelle in Pößneck sowie das Ostthüringer Impfzentrum in der Geraer Pandorfhalle sein. Geimpft wird mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer. Die 7000 Impfdosen, die dem Saale-Orla-Kreis zugesprochen wurden, werden ausschließlich für Erstimpfungen genutzt, womit 7000 Personen – also fast 9 Prozent der Einwohner des Landkreises – ihre erste Impfung erhalten können.

Die Terminbuchung erfolgt über das Online-Portal www.impfen-thueringen.de im Bereich Terminvergabe. Auf der Internetseite finden sich übersichtlich weitere wichtige Informationen rund um das Thema Corona-Schutzimpfung. Alternativ können Termine telefonisch über die Nummer 03643 / 49 50 49 0 (Montag, Dienstag und Donnerstag 8 bis 17 Uhr, Mittwoch und Freitag 8 bis 12 Uhr) vereinbart werden.

Neben der Terminbuchung für das Zusatzkontingent (Online über Indikation „Hotspot-Region – Sonderimpfung | Saale-Orla-Kreis“) stehen den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Landkreis auch weiterhin die allgemein verfügbaren Impftermine für Thüringen zur Verfügung. Dann allerdings nur für die Priorisierungsgruppe 1 („Höchste Priorität“) und 2 („Erhöhte Priorität“). Die Freigabe für die Priorisierungsgruppe 3 („Hohe Priorität“) ist vorerst auf die 7.000 zusätzlichen Impfungen beschränkt.

Tipp: Um automatisch informiert zu werden, wann die Impftermine freigeschalten werden, kann man sich auf www.impfen-thueringen.de im Bereich „News, Storno & Kontakt“ für den Newsletter anmelden. So wird man automatisch per E-Mail informiert, wenn neue Termine verfügbar sind.

Die Priorisierungsgruppe 3 (Erhöhte Priorität) umfasst folgende Personen:

  • Über 60-Jährige
  • Personen insbesondere mit folgenden Erkrankungen: behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Schlaganfall, Asthma, chronisch entzündliche Darmerkrankung, Diabetes mellitus ohne Komplikationen, Adipositas (BMI über 30)
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 60 Jahre alt sind und eine der vorgenannten Erkrankungen haben
  • Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege, in den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder bei Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind
  • Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen
    Beschäftigte, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut
  • Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und als Lehrkräfte tätig sind
  • Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen

Einen kompletten Überblick über alle Impfberechtigten finden Sie beim Thüringer Gesundheitsministerium auf www.tmasgff.de im Bereich COVID-19 in Thüringen / Impfen / Impfreihenfolge

Quelle: Landratsamt SOK, Schleiz.

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