Thüringen: Höchstfördersätze für Unternehmen werden angehoben

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Als Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise hat das Thüringer Wirtschaftsministerium die Konditionen in den zentralen Investitionsförderprogrammen Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und Thüringen-Invest deutlich verbessert. So wurden die Höchstfördersätze angehoben, bestimmte Fördertatbestände neu aufgenommen oder erstmals für besonders betroffene Branchen wie z.B. das Gastgewerbe oder die Veranstaltungsbranche geöffnet. Die Änderungen gelten seit dem 29. März (GRW) bzw. dem 1. April (Thüringen-Invest).

„Unser Ziel ist es, in der Corona-Krise zusätzliche Konjunkturimpulse zu setzen“, begründet Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee die Förderanpassung. Die höhere Förderung solle die betroffenen Unternehmen in die Lage versetzen, notwendige Investitionen zügig umzusetzen. „Wir leisten damit einen wirksamen Beitrag zu einer schnellen wirtschaftlichen Erholung Thüringens aus der Krise heraus.“ Insgesamt stehen zur Unternehmensförderung in der GRW – einschließlich des zusätzlichen GRW-Sonderprogramms in Höhe von 20 Millionen Euro – im laufenden Jahr gut 130 Millionen Euro bereit, im Programm Thüringen-Invest – einschließlich von EU-Sondermitteln in Höhe von ca. 10 Millionen Euro – rund 20 Millionen Euro. Die Verbesserungen bei der GRW-Förderung gelten zunächst bis Ende 2021, im Programm Thüringen-Invest bis Ende 2023.

Konkret umfassen die Änderungen im GRW-Programm folgende Punkte:

  • Die Höchstfördersätze werden bis zu einer Zuschusssumme von max. 1,8 Millionen Euro (entsprechend Kleinbeihilfenregelung des Bundes) generell um jeweils 10 Prozentpunkte – d.h. von 10 auf 20 Prozent der förderfähigen Investitionssumme bei Großunternehmen, von 20 auf 30 Prozent bei mittleren Unternehmen und von 30 auf 40 Prozent bei kleinen Unternehmen – angehoben.
  • Von der Krise besonders betroffene Unternehmen bekommen zusätzliche Unterstützung: So kann für alle Betriebe, die Corona-Überbrückungs- oder außerordentliche Wirtschaftshilfen erhalten haben, sowie generell für alle Unternehmen der Automobil- und Automobilzulieferindustrie der Förderhöchstsatz um weitere 10 Prozentpunkte erhöht werden; er kann sich dann in diesen Fällen – je nach Unternehmensgröße – auf 30, 40 oder sogar 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten belaufen. Profitieren sollen davon insbes. auch Unternehmen aus der Tourismusbranche, dem Beherbergungs- und dem Veranstaltungsgewerbe.
  • Umgekehrt werden allerdings Wirtschaftsbereiche, die als Gewinner der Krise anzusehen sind, von den höheren Fördersätzen (nicht von der Förderung generell) ausgeschlossen. Das betrifft z.B. den Versandhandel, die Logistik, IT-Dienstleister sowie bestimmte Bau- und baunahe Wirtschaftszweige.
  • Um ungewollte Mitnahmeeffekte zu vermeiden, ist während der Laufzeit der verbesserten Förderkonditionen (bis 31.12.2021) zudem nur ein Antrag und nur eine Bewilligung pro Betriebsstätte möglich.

Im Förderprogramm Thüringen-Invest, das insbesondere „kleinere“ Investitionsvorhaben unterhalb der GRW abdeckt und damit v.a. auch auf Wirtschaftsbereiche wie das Handwerk, den Handel, das Hotel- und Gastgewerbe, die Dienstleistungsbranche oder wirtschaftsnahe Freie Berufe zielt, wurden folgende Verbesserungen vorgenommen:

  • Der mögliche Basisfördersatz wurde von 20 auf 40 Prozent erhöht.
  • Die Veranstaltungsbranche wurde neu in die Liste der förderfähigen Wirtschaftsbereiche aufgenommen.
  • Für das von der Krise besonders betroffene Gastgewerbe und die Veranstaltungsbranche wurde der maximal mögliche Fördersatz auf 50 Prozent erhöht.

Zudem wurde auch das Förderprogramm „Digitalbonus Thüringen“ erweitert, das unter die Thüringen-Invest-Richtlinie fällt. Über den Digitalbonus werden kleine und mittelständische Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, des Handwerks und unternehmensnaher Dienstleistungen bei der Digitalisierung von Betriebsprozessen, Produkten und Dienstleistungen sowie der Einführung von Informationssicherheitslösungen unterstützt. Gefördert werden kann bspw. die Anschaffung von IT-Technik und Software, die Einführung von ERP-Systemen, aber auch von 3D-Druck-Technologien etc.

  • Mit den aktuellen Änderungen ist der Digitalbonus nunmehr ebenfalls für das Gastgewerbe, den Handel und die Veranstaltungsbranche geöffnet worden. Beispielsweise sind im stationären Einzelhandel künftig auch Angebote wie Webshops, Click & Collect oder delivery und darauf bezogene Marketingmaßnahmen förderfähig.
  • Zudem können ab sofort auch Mitarbeiter-Schulungen für Digitalisierungsvorhaben bezuschusst werden.

Die Nachfrage nach den Investitionsfördermitteln des Landes sei trotz der Krise ungebrochen, so Tiefensee. So liegen aktuell in der gewerblichen GRW mehr als 100 Anträge von Unternehmen mit einem geplanten Investitionsvolumen von mehr als 300 Millionen Euro und einem beantragten Zuschussvolumen von mehr als 80 Millionen Euro vor. „Mit den jetzt vorgenommenen Änderungen wollen wir aber vor allem diejenigen Unternehmen besser erreichen, die besonders unter der momentanen Situation zu leiden und deshalb Schwierigkeiten haben, nötige Investitionen anzuschieben.“

Quelle

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