Ilmenau: Wahlhelfer und Wahlhelferinnen gesucht

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Ihre Stimme zählt – Ihre Hilfe auch! Nur durch Ihre Unterstützung als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer ist die Durchführung der Bundestagswahl möglich. An dieser Stelle rufen wir dazu auf, sich als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer zu bewerben.

Was muss eine Wahlhelferin bzw. ein Wahlhelfer genau tun?

  • Prüfung der Wahlberechtigung,
  • Ausgabe der Stimmzettel,
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe,
  • Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis und
  • Auszählung der Stimmzettel

Wer kann Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer werden?

Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben und bereits seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben, freuen wir uns auf Ihre Anmeldung.

Der Schutz der ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ist besonders wichtig. Aus diesem Grund werden Sie mit der  Berufung in den Wahlvorstand bei der Impfung gegen SARS-CoV-2 priorisiert.

Als Aufwandsentschädigung erhalten Sie 40 € gemäß unserer Wahlhelferentschädigungssatzung.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich gerne bei der

Stadtverwaltung Ilmenau
Abteilung Personalwesen/Organisation
Am Markt 7
98693 Ilmenau

Tel.: 03677 600-9672 oder per E-Mail an personal@ilmenau.de anmelden.

Mit Ihrer Anmeldung entsteht keine Verpflichtung, bei zukünftigen Wahlen zu helfen.

Ihre Datenschutzrechte ergeben sich aus der DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Berufung von Wahlhelfern verwendet und gespeichert.

Quelle

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